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der am venigsten Vermögende aus der Familie sollte sich mal beim Amtsgericht erkundigen, ob ihm Beratungshilfe zusteht (sich auch mal unter Google schlau machen). Falls das bewillgt wird würde ich einfach zu einem Anwalt gehen und dann weitersehen.
noch etwas:
der betreuer(der älteste sohn) deutet an, das bei dem zu zahlenden betrag nicht nur die heimkosten (für den pflegefall) anfallen, sondern auch ein kredit auf das eigenheim des betreuten abbezahlt werden muss.
im fall der zahlungsunfähigkeit: tritt das sozialamt in vorleistung? es scheint mir unlogisch, dass es auch kredite auf häuser abbezahlt...?
das kredit abzahlen wäre nur für den zeitraum in dem das haus noch nicht verkauft ist...
macht das alles sinn?
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