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zuzahlung bei insolvenz, teil2 bez. auf letzte frage..

 
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john doe
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 20:40    Titel: zuzahlung bei insolvenz, teil2 bez. auf letzte frage.. Antworten mit Zitat

bezogen auf die erste frage, die ich schon gestellt habe:

Hallo allerseits,

Die Situation hat sich verschärft: Der reiche Sohn hat nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der wahrscheinlich den Anteil einfordern wird.

Was kann der Student tun?
Wie funktioniert das mit dem Offenbarungseid? Wo muss man den leisten?
Wie ist die weitere Verfahrensweise?

Viele Grüße,
bitte um hilfe
Johnny
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AndreasHL
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 21:24    Titel: Zuzahlung Antworten mit Zitat

Hallo,

der am venigsten Vermögende aus der Familie sollte sich mal beim Amtsgericht erkundigen, ob ihm Beratungshilfe zusteht (sich auch mal unter Google schlau machen). Falls das bewillgt wird würde ich einfach zu einem Anwalt gehen und dann weitersehen.

Andere Möglichkeiten fallen mir leider nicht ein.

Gruss

Andreas
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john doe
Gast





BeitragVerfasst am: 15.12.04, 21:31    Titel: nachtrag Antworten mit Zitat

hallo!

noch etwas:
der betreuer(der älteste sohn) deutet an, das bei dem zu zahlenden betrag nicht nur die heimkosten (für den pflegefall) anfallen, sondern auch ein kredit auf das eigenheim des betreuten abbezahlt werden muss.
im fall der zahlungsunfähigkeit: tritt das sozialamt in vorleistung? es scheint mir unlogisch, dass es auch kredite auf häuser abbezahlt...?
das kredit abzahlen wäre nur für den zeitraum in dem das haus noch nicht verkauft ist...
macht das alles sinn?

grüßle,
johnny
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