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Stellplatz

 
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Tanue
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 21:05    Titel: Stellplatz Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich bin heute zufällig auf dieses Forum gestoßen, also Newbie... Hoffe, ich darf die Frage hier so stellen...

Person X hat letztes Jahr eine neu zu bauende Doppelhaushälfte gekauft. Inzwischen ist das Haus fertig und man kann bald mit den Außenanlagen beginnen.
Das Grundstück ist ca. 220 qm groß, wovon über 100 qm bebaut sind. Also ein recht kleiner Garten, aber das ist soweit schon okay.
Das Grundstück ist so aufgeteilt (geht auch nicht anders), daß rechts vom Haus eine ziemliche lange Einfahrt zur Garage führt. Person X hatten nun auch vor, das genau so zu machen. Die lange Einfahrt zur Garage und den kleinen Rest als Garten anzulegen.
Neben dem Haus wurde ein Jahr vorher ein baugleiches Doppelhaus erstellt, wo das Grundstück genau so angelegt wurde.
Man kann so ein Auto in der Garage unterbringen und noch drei bis vier Autos auf die Einfahrt stellen. Laut Bebauungsplan wären 2 Stellplätze (also Garage + 1 Stellplatz notwendig), es würden mit der Aufteilung sogar doppelt so viele Autos auf das doch recht kleinen Grundstück passen.

Beim Kauf des Hauses, war in den Plänen vom Bauträger, die Aufteilung auch genau so eingezeichnet.
In der Zwischenzeit war beim Nachbarhaus eine Begehung durch das Bauamt und die monierten, daß kein 2. Stellplatz vorhanden wäre. Die Einfahrt würde nicht als Stellplatz gelten und er müßte von dem winzigen Garten nochmal einen Stellplatz abzwacken.
Beim Haus von Person X wäre die Lage genau so.

Der Nachbar hat jetzt Klage gegen den Bauträger eingereicht, weil er ihnen das Grundstück mit falschen Plänen verkauft hat.
Aber darum geht es Person X nicht. Selbst wenn er Recht bekommt, ist die Schadensersatzzahlung lächerlich, wenn man bedenkt, daß man dann praktisch überhaupt keinen Garten mehr hat, dafür aber 5 - 6 Autos auf das Grundstück stellen kann.

Person X hat sichinzwischen natürlich im Ort umgesehen und in der gleichen Siedlung mehrere Häuser (die allerdings schon einige Jahre stehen) gefunden, wo der 2. Stellplatz direkt auf der Garageneinfahrt ist. In den meisten Fällen ist es sogar so, daß die Einfahrt, die als Stellplatz genutzt wird, gerade so lang ist, daß ein Auto darauf paßt. Und selbst diejenigen, die ihre Grundstücke so angelegt haben, daß der 2. Stellplatz "vorschriftsmäßig" nicht auf der Garagenzufahrt liegt, kriegen gerade maximal 2 Autos auf ihrem Grundstück unter. Viele Garagen werden sogar als Materiallager/Hobbyraum genutzt und sind so voll, daß überhaupt kein Auto drin stehen kann... Im Neubaugebiet im Ort ist die Lage noch schlimmer.
Trotzdem besteht das Bauamt beim Nachbarn von Person X darauf, daß er den 2. Stellplatz (bzw. den 5.) anlegt. Eine angebotene "Strafzahlung" (was in solchen Fällen wohl nicht unüblich ist) wird abgelehnt, der Hinweis, daß im Ort, sogar wenige Häuser weiter, mehrere Fälle von Stellplätzen auf der Garagenzufahrt geduldet werden, wird einfach ignoriert.

Person X hat sich bis jetzt noch nicht mit dem Bauamt "angelegt". Aber da Grundstück und Haus des Nachbarn gleich mit dem von Person X ist, sollen er bestimmt auch diesen 5. Stellplatz machen.Person X kriegt auf der Einfahrt schon mehr Autos unter als jeder andere in der ganzen Siedlung und das auf dem kleinen Grundstück. Person X will nicht von dem winzigen Garten, der noch bleibt noch einen zusätzlichen, nicht benötigten Parkplatz abzwacken.

Weiß jemand, wie man am besten so eine "Ausnahmegenehmigung" bekommt oder wo man überhaupt genau die Vorschriften nachlesen kann bzw. wo man nachfragen kann, wieso 100 Meter weiter anscheinend andere Gesetze gelten?
Person X hat noch Hoffnung, daß der Nachbar sich vielleicht im Eifer mit den zuständigen Behörden so zerstritten hat, daß die Beamten einfach auf Stur stellen, wo sie kulant sein könnten, wenn sie nur wöllten (wie gesagt, 100 Meter weiter gibt es mehrere geduldete Fälle).
Wenn man vernünftig und mit untermauerbaren Begründungen argumentiert, bekommt man vielleicht doch eine Ausnahmegenehmigung.

Danke schonmal allen, die bis hierher durchgehalten haben.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder eine Idee, wie man den Amtsschimmel gütig stimmen könnte?

Grüße - Tanue

PS: Sorry! Ich hab die Forenregeln gelesen als ich mich angemeldet hab, aber das hab ich wohl überlesen. Hoffe, man verzeiht mir und es ist jetzt so ok. Danke für den Hinweis!


Zuletzt bearbeitet von Tanue am 30.03.07, 15:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 29.03.07, 18:09    Titel: Re: Stellplatz Antworten mit Zitat

Willkommen im Forum.
Sie sollten sich allerdings zuerst einmald die Forenregeln durchlesen!
Die Beiträge müssen fiktiv beschrieben werden, also "PN" drücken und umformulieren.
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