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Person A wird während einer Verhandlung (Beleidiging, Körperverletzung) zu einer Geldstrafe verurteilt.
Am Schluß der Verhandlung verabschiedete sich der Richter mit den Worten:
"Sie können innerhalb von .... Tagen / Wochen einspruch gegen dieses Urteil einlegen.
Nun hat Person A in diesem, wie auch in anderen Momenten nicht alles mitbekommen und weiß nun nicht mehr, wie lange er gegen dieses Urteil noch Berufung einlegen kann.
Nun meine Frage;
gibt es in solchen Verfahren einen § der A auf die Sprünge helfen könnte?
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