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Diebstahl

 
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Ben_FH
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Anmeldungsdatum: 30.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 11:47    Titel: Diebstahl Antworten mit Zitat

Stelle man sich folgende Situation vor:

Der Tatbestand eines Diebstahls gemäß §242 StGB ist erfüllt.

Bei der rechtskonformen Aufforderung der Heruasgabe, wird diese dem Bestohlenen jedoch verweigert.

Dies allerdings nicht vom Täter, sondern von einer dritten Person.

In welchen Maße handelt die Person, die die Heruasgabe des gestohlenen Gegenstandes verweigert, strafbar und gegen welche Gesetzesgrundlagen wird verstoßen?
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Ben_FH
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Anmeldungsdatum: 30.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Na gehen wir davon aus, dass der gestohlene Gegenstand nun auch in seinem Besitz ist und er sich weigert, es dem rechtmäßigen Besitzer auszuhändigen.
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yamato
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Als Laie:
Sofern der jetzige Besitzer den Gegenstand in guten Glauben erworben hat, sprich nicht wusste, dass es sich um Diebesgut handelt macht er sich nicht strafbar, wenn er jetzt nur die Herausgabe verweigert.
Der Anspruch müsste ggf. zivilrechtlich durchgesetzt werden (935 i.V.m. 985 BGB)

Korrigiert mich wenn ich falsch liege
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Ben_FH
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Anmeldungsdatum: 30.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Im Fallbeispiel wurde kein Diebesgut gekauft.

Es wurde Gut gestohlen und dieses Gut wurde auch nach Aufforderung dem rechtmäßigen Besitzer nicht wieder gegeben.

Allerdings verweigert nicht der Dieb die Herausgabe, sondern ein Dritter, der Nutzen von dem Gut hat.
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Dritte beim Inbesitznehmen der Sache wusste, dass es sich um Diebesgut handelt vielleicht:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__259.html

Wenn er es nicht wusste bleibe ich dabei, nicht strafbar
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.03.07, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht wenn der Besitzer in irgendeiner Form ein REcht zum Besitz tatsächlich hat oder zumindest meint ein solches zu haben (gar nicht so selten...)
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Ben_FH
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Anmeldungsdatum: 30.03.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

@all:

Danke erstmal...unsere Meinungen gehen da so ziemlich konform, denn für mich kam auch §§246; 259 StGB in Betracht.
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