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1 €uro Job vs Mindestlohn
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 12:17    Titel: 1 €uro Job vs Mindestlohn Antworten mit Zitat

Wenn es zur "Mindestlohn-Regelung" kommt, egal ob 7 oder 7,50 € wie sieht es dann mit den 1 € Jobs aus?
Kann ein 1 € Jobber sagen, eh der Mindestlohn beträgt aber 7,xx €uro??
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Hardy DD
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Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 62
Wohnort: 01239 Dresden

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 13:41    Titel: 1 € Job und Mindestlohn Antworten mit Zitat

Hallo,

der 1 € - Job ist kein sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis, sondern eine Beschäftigungsmöglichkeit. Deshalb bleibt es beim 1 €.
Gruß Hardy DD
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen sollte man rechnen:
ALG II + (1-2 €) x Z/h =X
X : Arbeitsstunden = €/h.
Es gehen genug für weniger arbeiten, idR. dürfte der Mindestlohn locker überschritten werden.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 16:20    Titel: Re: 1 €uro Job vs Mindestlohn Antworten mit Zitat

peterO hat folgendes geschrieben::
Wenn es zur "Mindestlohn-Regelung" kommt, egal ob 7 oder 7,50 € wie sieht es dann mit den 1 € Jobs aus?
Kann ein 1 € Jobber sagen, eh der Mindestlohn beträgt aber 7,xx €uro??
Defacto haben wir bereits den Mindestlohn. Dieser liegt zwar nicht bei 7,xx €uro, sondern bei cirka 4,-- €uro. Arbeitnehmer, die trotz einer Arbeitsstelle mit ihrem Lohn unterhalb des Arbeitslosengeld II liegen, können nach dem SGB II einen Zuschuß beantragen.

Ob es zu einem gesetzlichen Mindestlohn kommt, halte ich aber für unwahrscheinlich. Dazu sind die Lobbyverbände der Wirtschaft zu stark. Sicher knickt auch die SPD wieder ein, weil dies etwas ist, was sie so richtig gut kann. Viele EU-Staaten haben bereits den Mindestlohn und scheinen damit ganz gut klar zu kommen. Vielleicht müßte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland zwingen, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Dies ist aber nur meine persönliche Meinung. Winken

Mir ist es unverständlich, daß wir seit 1963 ein Bundesurlaubsgesetz haben, aber noch kein Mindestlohngesetz. Seit den 70er Jahren wurden die verschiedenen Sozialgesetze Schritt für Schritt in das Sozialgesetzbuch (SGB) zusammen geführt. Es scheint langsam an die Zeit, auch die Vielzahl der Gesetze im Arbeitsrecht zu einem Arbeitsgesetzbuch (ArbGB) zusammen zu führen. Bei der Gelegenheit könnte dann gleichzeitig der Mindestlohn festgeschrieben werden. Aber dies wird wohl nur Wunschdenken bleiben.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 30.03.07, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der u.a. durch das TzbfG und den modernen Sklavenhaltern ähem ZAF bereits ausgehöhlte Kündigungsschutz zu Gunsten eines Mindestlohns weiter beschnitten würde, reichen aber ~7,-€ bei weitem nicht aus.
Neben der Tatsache, das an eine Altersvorsorge kein Gedanken verschwendet werden müsste, werden noch mehr Menschen zu einer Existenz stets am Rande des wirtschaftlichen Kollaps verurteilt.
Der deutsche Michel hat leider nicht die Mentalität des französischen Revoluzzers. Traurig
Dann wäre die Scharade mit den 1,-€ Jobs schon vom Tisch, zur Zeit laufen hier Projekte
für deren Ausführung vor Jahresfrist noch Ausschreibungen stattgefunden hätten. Mit den Augen rollen
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 00:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Smiler,

das ist schon ein Kreuz mit dem 'deutschen Michel'. Bevor der in Gänge kommt, fragt er lieber dreimal nach, ob dies nicht vielleicht doch verboten ist. Da wünsche ich mir manchmal schon die Marianne her. Winken

Mich wundert es schon, daß das Prekariat einfach so hingenommen wird und selbst die Generation Praktikum nichts unternimmt.

Liebe Grüße

Klaus

PS: Mir kommt gerade dieses Lied in den Sinn. Winken
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Defacto haben wir bereits den Mindestlohn. Dieser liegt zwar nicht bei 7,xx €uro, sondern bei cirka 4,-- €uro. Arbeitnehmer, die trotz einer Arbeitsstelle mit ihrem Lohn unterhalb des Arbeitslosengeld II liegen, können nach dem SGB II einen Zuschuß beantragen.


Das stimmt so nicht, weil hier eine Vermögensprüfung stattfindet. Das heißt, wenn man den Alg-II-Zuschuss bekommt, wird man immer arm bleiben, egal wie viel man versucht zu sparen.

Bei einem Mindestlohn sehe ich Probleme bei Provisionstätigkeiten wie Call-Center, angestellter Makler und im Bereich Leistungslohn. Hinzu kommt, das die Anforderungen an eine Tätigkeit höchst unterschiedlich sind. In manchen Geschäften sieht man Angestellte, die "nur so da stehen", weil das Angebot so ausgefallen ist, dass kaum ein Kunde sich in den Laden verirrt.
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mfg
Klaus
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Das stimmt so nicht, weil hier eine Vermögensprüfung stattfindet. Das heißt, wenn man den Alg-II-Zuschuss bekommt, wird man immer arm bleiben, egal wie viel man versucht zu sparen.
Ich habe es mir bewußt einfach gemacht, und bei einem Niedriglöhner mal kein vorhandenes Vermögen unterstellt.

Meine fiktive Person A ist z.B. alleinstehend. Er würde, wenn er arbeitssuchend ist und einen 1-€uro Job folgendes Einkommen haben:

354,- € Regelsatz
300,- € Wohn-/Heiszkosten
100,- € Behalt aus 1-Euro-Job
________________________
754,- € Gesamtunterstützung

Nehmen wir weiter an, der Monat hätte 178 Arbeitsstunden.

Der Stundenlohn für den 1-Euro-Jobber ergibt dann:

Gesamtunterstützung / 178 Ah = 4,24 € pro Stunde.

Damit simmt es zunächst nicht, daß der 1-Euro-Jobber nur einen Euro in der Stunde verdient. Der Regelsatz und die Mietbeihilfe müssen ja mit berücksichtigt werden.

Aus den Medien weiß ich, daß es Arbeitnehmer/innen gibt, die eine Vollzeitstelle und einen Stundenlohn von deutlich unter 4,- € haben. Diese haben dann, wenn sie kein Vermögen haben, einen Anspruch auf einen Zuschuß nach dem SGB II.

Und diese 4,- € stellen im Prinzip einen Mindestlohn dar.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Sind da nicht Fehler drin?
Der 1 ,-€ Job wird mW. nicht in Abzug gestellt, da das Entgelt eine Aufwandsentschädigung darstellt, zzgl. Fahrtkostenersatz.
Dann wäre noch zu beachten mW. sind ein 1,-€ Jobs auf 30 Wochenstunden begrenzt.
Ergibt ca. bei 7,5h/Tag=135h/Monat.
Es existiert ein Spanne bei 1,-€ Jobs von 1,- bis 2,-€.
Die 100,-€ scheint mir der Freibetrag nach der Staffelung bei zusätzlichen Einkommen(Mini-Midijob) zu sein.
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Zuletzt bearbeitet von Smiler am 31.03.07, 19:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
100,- € Behalt aus 1-Euro-Job
Wieso nur 100 € ? bei einer 38 Stundenwoche käme man/frau auf 165 €. = Hinzuverdienst-Grenze.
Nur: Etwas daneben finde ich, wenn der 1 € Arbeitgeber dem AN 2 € verspricht, ( macht die ARGE auch ), würde einer 19 Stunden Woche entsprechen und der AN "darf" dann 16 unbezahlte Überstunden machen., weil dies dem Arbeitsablauf entspricht.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

@ Dipl.-Sozialarbeiter und peterO:

Die Arbeitszeit bei Ein-Euro-Jobs ist begrenzt auf 6 Std. täglich. Es kann aber auch mehr als ein Euro/Std. gezahlt werden. Die 165-Euro-Grenze gilt für ALG I, für ALG II gilt die 100-Euro-Grenze, aber:
die Einnahmen aus Ein-Euro-Jobs werden nicht als Zuverdienst gerechnet, da es sich nicht um Lohn/Gehalt handelt sondern um eine Mehraufwandsentschädigung. Ich kenne Leute in einem Projekt, die im Schnitt eine Mehraufwandsentschädigung inkl. km-Geld und Telefonpauschale von über 200 Euro/Monat haben, wovon nichts als Zuverdienst angerechnet wird. 100 Euro kann man noch zusätzlich hinzuverdienen, sodaß sich der Stundenlohn noch erhöhen würde.

Abgesehen davon, weiß ich garnicht, warum sich so viele gegen Ein-Euro-Jobs wehren; Ein-Euro-Job heißt ja nicht unbedingt zu irgendwelchen sinnlosen Arbeiten gezwungen zu werden. Es gibt durchaus sinnvolle und auch hochqualifizierte Ein-Euro-Jobs, an die man allerdings meist nur dann kommt, wenn man sich freiwillig darum kümmert.
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Was sich u.a. im SGB II § 16 Abs. 3 findet.
Zitat:
Abgesehen davon, weiß ich garnicht, warum sich so viele gegen Ein-Euro-Jobs wehren; Ein-Euro-Job heißt ja nicht unbedingt zu irgendwelchen sinnlosen Arbeiten gezwungen zu werden. Es gibt durchaus sinnvolle und auch hochqualifizierte Ein-Euro-Jobs, an die man allerdings meist nur dann kommt, wenn man sich freiwillig darum kümmert

Weil es ein Widerspruch ist, genau diese Tätigkeiten gehen dem regulären Arbeitsmarkt verloren.
Der ALG II Empfänger erwirbt weder neue Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung,
noch ist es für spätere Rentenansprüche förderlich.
Trotz 30/h Woche kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, da es eben kein Arbeitsverhältnis ist, was auch nicht Sinn der Sache sein kann, keine reguläre Kündigungsmöglichkeit, Ausnahme die außerordentliche bei Arbeitsaufnahme, ansonsten ist eine Kürzung der Ansprüche so sicher wie das Amen in der Kirche.
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Sind da nicht Fehler drin?
Ja - und wer sie findet darf sie behalten. Winken

Mir ging es auch jetzt nicht um die Mathekünste, sondern nur um eine grobe Beweisführung. Der alleinstehende Ein-Euro-Jobber arbeitet wirklich nicht nur für ein-zwei Euro die Stunde. Die Wohnkosten und der Regelsatz müssen halt mit berücksichtigt werden.

Wer dies genau ausrechnen will, darf dies gerne tun. Winken

Bei einer 40 Stundenwoche beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat 173,3 Stunden (40 h x 52 Wo/12 Mon). Ohne Zuverdienst und/oder Mehraufwandsentschädigung hat der alleinstehende Arbeitssuchende aus meinem Rechenbeispiel ca. 3,78 € /Arbeitsstunde. Selbst dieser Stundensatz wird von einigen Firmen unterschritten.


Zur Vertiefung siehe:
- 1-Euro-Job: Wie Sie ihn auch für Ihre Einrichtung nutzen können
- 1 Euro-Jobs / Pflichtarbeit
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

@Smiler:
es gibt aber auch Projekte, insbesondere im sozialen Bereich, bei denen der Träger nicht das Geld für 'reguläre' Arbeitskräfte hat. Bei gewinnorientierten Arbeitgebern gebe ich Dir allerdings recht.
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Smiler hat folgendes geschrieben::
Sind da nicht Fehler drin?
Ja - und wer sie findet darf sie behalten. Winken


Ähem, es ging nicht um die Pi x Daumen Rechnung Smilie , sondern um das Vermischen verschiedener Ansprüche. Winken.
Die 100,-€ sind der Freibetrag aus einem Hinzuverdienst bei Anspruch auf ALG II, nicht die pauschalierte Aufwandentschädigung aus einem 1,-€ Job.


Zitat:
es gibt aber auch Projekte, insbesondere im sozialen Bereich, bei denen der Träger nicht das Geld für 'reguläre' Arbeitskräfte hat. Bei gewinnorientierten Arbeitgebern gebe ich Dir allerdings recht.

Das ist doch kein Argument, wir sind eines der reichsten Länder Welt, was heißt denn gewinnorientiert?
Die Kopfprämie beträgt ~260,-€ im Monat pro 1,-Jobber, davon bekommt dieser~150,-170,-€, wo bleibt der Rest und was ist mit der erbrachten Leistung?
Mit 1,-Jobber macht jeder Gewinn.
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