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wirschaftl.Nachteile nach Anweisungen des gegnerischen RA

 
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lolletrixi
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Anmeldungsdatum: 15.08.2006
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 12:41    Titel: wirschaftl.Nachteile nach Anweisungen des gegnerischen RA Antworten mit Zitat

Es besteht eine Geschätsbeziehung zwischen A und B.
A beauftragt seinerseits einen RA. Dieser RA weist B zu einer Handlung an. Durch die Befolgung dieser Handlung sind dem B jetzt wirtschaftliche Nachteile entstanden. Kann B den RA oder A zur Rechenschaft ziehen?

Gruß
Trixi
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Warum befolgt denn B die Anweisung des RA?
Wenn ein RA dem B sagt: Spring von der Bruecke! Macht das dann B auch?
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lolletrixi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2006
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Weil der RA gesagt hat er findet Erben, die für die Kosten des A aufkommen und B sich dann darauf verlassen hat. Nun sind in der Zwischenzeit aber weitere nicht unerhebliche Kosten entstanden und der Anwalt sagt, daß er nun niemanden finden kann.
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 15.04.07, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er das gesagt hat, stimmt das natürlich.

Das zu beweisen ist bei Gesagtem natürlich recht schwierig.

Vielleicht kann der RA auch den Gegenbeweis führen, daß er allenfalls gesagt habe, daß bei Auffinden der Erben die Kosten von diesem übernommen werden müssen.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß es einen RA gibt, der garantieähnlich zusichert, jemanden zu finden, der die Kosten ausgleicht..... Was nicht bedeutet, daß es unmöglich ist....
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