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Vermummung bei Polizisten
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tobitobsen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 17:39    Titel: Vermummung bei Polizisten Antworten mit Zitat

Hallo....

Hab eine Frage:

Und zwar wie sieht es mit der Rechtsgrundlage für Vermummung von polizisten auf Demonstrationen oder anderen Groß veranstaltungen aus?

danke im Vorruas für antworten
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Mein erster Gedanke wäre Selbstschutz(Helme, Visiere etc.).
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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tobitobsen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 17:53    Titel: hmm Antworten mit Zitat

das meinte ich auch nicht, sondern das anlegen von sturmhauben(teilweise sogar das abnehmen von Einsatzgruppen Kennzeichnung) bevor z.B. Zugriffe erfolgen(bei Demos) aber auch ohne das irgendwas passiert ist vorher.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte es dafür einer Rechtsgrundlage bedürfen? Die Vermummung ist den Teilnehmern an Demonstrationen verboten, nicht den Polizisten. Es handelt sich dabei um eine einfache Maßnahme des Identitätsschutzes.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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tobitobsen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Aber warum haben den Polizisten das recht ihre Identität zu "verschleiern" aber ich als Teilnehmer nicht??? Ist mir schleierhaft Lachen.
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Weil das genau so im Versammlungsgesetz steht:
Zitat:
(2) [...] Es ist auch verboten,
1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.[...]

Ansonsten gilt, dass erlaubt ist, was nicht verboten ist. Da der Polizist an der Demonstration nicht teilnimmt, ist es ihm eben nicht verboten, sich zu vermummen, also ist es ihm erlaubt. Verboten ist dies nur den Teilnehmern.

Ganz abgesehen davon, ist es auch sehr sinnvoll, die Identität der Beamten zu schützen.
Ich erinnere mich noch sehr lebhaft an entsprechende Diskussionen in meiner, äh, "aktiven" Zeit: Da gab es immer wieder aufflackernde Ideen, ob man nicht mal einem 'Bullen' eins auswischen sollte ...
Vergessen wir nicht, dass der Beamte dort seinen Dienst macht, also nicht freiwillig dort rumläuft, und schon deshalb nicht damit rechnen müssen sollte, mal von ein paar Spontis 'vermöbelt' zu werden.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.


Zuletzt bearbeitet von Karsten am 31.03.07, 19:08, insgesamt 2-mal bearbeitet
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tobitobsen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

ABER!!!!!!!!! Sie machen diesen Job freiwillig....Ausserdem verhindert der Polizist wenn er vermummt ist ggf. auch die Verfolgung von Straftaten....Hab schon oft genug erlebt das von Polizisten ohne vorfälle sog. Zwangsmittel eingesetzt worden sind Und wenn dann ein fall vorliegt wo der Polizist vermummt ist und seine einheits abzeichen ebgenommen hat, ist ein Strafverfolgung nich möglich....Genauso wie das nicht aushändigen der Dienstnummern etc
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Seien wir doch mal ehrlich: In der Regel vefolgen die Beamten Straftaten und begehen sie nicht. Das ist bloss ein immerwährender Mythos. Das habe ich früher auch immer erzählt. Es war schon immer so, dass die schlimmsten Steineschmeißer und die blödesten Prügler sich als erstes über Polizeiwillkür beschwert haben.

Es mag auch tatsächlich so sein, dass dadurch die (Straf)verfolgung eines Beamten erschwert wird. Seine Gefährdung zu verhindern geht aber eindeutig vor. Die Dümmlichen machen da nämlich keinen Unterschied.
_________________
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Smiler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen ist für die Strafverfolgung nicht der Bürger zuständig, weder muss er Namen
/Anschrift noch die Dienstnummer anbieten, wenn er Anzeige stellt.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.03.07, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
tobitobsen hat folgendes geschrieben::
ABER!!!!!!!!! Sie machen diesen Job freiwillig...


Ja, den Job machen sie freiwillig. Aber glauben sie im ernst, dass der Polizist sich freiwillig sein Wochenende versaut um sich so richtig schön beleidigen und mit (bestenfalls) Eiern bewerfen zu lassen? Lächerlich...

tobitobsen hat folgendes geschrieben::

Ausserdem verhindert der Polizist wenn er vermummt ist ggf. auch die Verfolgung von Straftaten....


Blödsinn. Nur weil SIE den Polizisten nicht erkennen, ist die Verfolgung von möglichen Straftaten nicht unmöglich. Auf Demonstrationen wird alles gefilmt, und gehen sie ruhig davon aus, dass die Polizisten durchaus ihre Kollegen auch "vermummt" erkennen.

tobitobsen hat folgendes geschrieben::

Hab schon oft genug erlebt das von Polizisten ohne vorfälle sog. Zwangsmittel eingesetzt worden sind


Es ist immer das selbe:
Die aggressivsten Steineschmeißer und die übelsten Fussballhools sind immer ganz erschrocken, wenn die Polizisten unmittelbaren Zwang mit oder ohne Hilfmitteln einsetzten. Mit den Augen rollen

tobitobsen hat folgendes geschrieben::

Genauso wie das nicht aushändigen der Dienstnummern etc


ES GIBT KEINE DIENSTNUMMER!!
Nicht alles, was es in amerikanischen Krimis gibt ist auch bei der deutschen Polizei exsitent.

Es bleibt noch anzumerken, dass alle Erkennungsmerkmale, welche von Polizisten bei Großveranstaltungen getragen werden, nur für die Polizei selber bestimmt ist. Es geht nicht darum, dass irgend ein Demonstrant oder ein Fussballfan die Polizisten auseinander hält, sondern darum, dass auch in Stresssituationene, der Polizist, seine Einheit ohne Probleme findet.
Das Entfernen solcher Erkennungsmerkmale soll "Racheaktionen" der Demonstranten gegenüber einzelnen Beamten verhindern.
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.03.07, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
im übrigen passt dieser Thread wohl am ehesten ins Polizeirecht.
Hiermit verschoben
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 31.03.07, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Auf Demonstrationen wird alles gefilmt, und gehen sie ruhig davon aus, dass die Polizisten durchaus ihre Kollegen auch "vermummt" erkennen.

Klar und unter Kollegen scheisst man sich ja auch untereinander richtig gerne an... Winken

Zitat:

Das Entfernen solcher Erkennungsmerkmale soll "Racheaktionen" der Demonstranten gegenüber einzelnen Beamten verhindern.

Ironie Smiley
Wäre es nicht paradoxer Weise in unserem Staat ggf. auch Aufgabe seiner Kollegen so etwas zu verhindern. Dann wäre das Entfernen der Erkennungsmerkmale ja nicht nötig. Macht da jemand seine Arbeit nicht richtig Sehr glücklich
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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Tica
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

@windalf

komm uns doch mal besuchen. Wir schreiben grad die zweite Anzeige gegen einen Kollegen. Das hat nix mit anscheissen zu tun und so sieht es von uns auch keiner.
Wenn der Kollege eine Straftat begeht und wir bekommen es mit wird er angezeigt.
Ganz einfach. Schliesslich fällt das auf uns zurück.


@tobitobsen

Du wirst lachen wir dürfen sogar unsere Schutzausrüstung anlegen und mit geladener Waffe bei ner Demo unseren Dienst versehen. Das dürfen die Demoteilnehmer auch nicht.
Ungerecht wie?

Zitat:
Hab schon oft genug erlebt das von Polizisten ohne vorfälle sog. Zwangsmittel eingesetzt worden sind Und wenn dann ein fall vorliegt wo der Polizist vermummt ist und seine einheits abzeichen ebgenommen hat, ist ein Strafverfolgung nich möglich....Genauso wie das nicht aushändigen der Dienstnummern etc


Hast den Text bei Indy kopiert? Es ist doch immer die selbe Leiher.
Bei jeder Demo werden die armen armen völlig unschudligen Demoteilnehmer von den böse bösen Polizisten grundlos angegriffen und festgenommen.
Das die vorher mit Flaschen werfen, Beleidigungen brüllen Mülltonnen anzünden das war ja auch alles gar nicht so gemeint.
Und jeder Polizeibeamte freut sich auch immer wie wahnsinnig auf die nächste Demo nur um die armen kleinen Demoteilnehmer mal wieder richtig auseinanderzunehmen.
Die haben nämlich alle gar keine anderen Hobby´s. Ironie Smiley

Vor allem wenn ich schon lese "Ich hab schon oft genug erlebt"
Sehr seltsam. Freunde und Bekannte von mir haben sowas noch nicht einmal erlebt.
Und die sind auch recht häufig auf div. Demos anzutreffen. Woran wird es wohl liegen.
Vieleicht daran das sie immer friedlich sind? Daran das sie den Aufforderungen der Polizei folge leisten?


Und wie Thomas26 schon sagte. Es gibt keine Dienstnummer.
_________________
Krisch ischn Punkt *treudoofguck*
Alles was ich hier hin pinsel is meine nur meine persönliche Meinung.
Tica <--- Nix Anwalt Tica <--- andere Bauschettelleee
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Nordland
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Moin!

Interessante Frage, interessante Antworten. Offenbar scheint es also erlaubt zu sein, wenn Polizeibeamte sich vermummen. Ich hatte mal gehört, dass dies nur für Sonderkommandos gilt, aber dies scheint nicht richtig zu sein, sonst müsste es hierzu ja gesetzliche Regelungen geben.

Trotzdem muss man sich fragen, wie sinnvoll solche Aktionen aus polizeitaktischer Sicht sind (in diesem Fall lag die Gefährdungslage eines ganz normalen Bundesligaspiels vor).

Und warum werden zusätzlich zur Vermummung noch die Erkennungsmerkmale entfernt? Mit denen kann der Fan/Demonstrant doch gar nichts anfangen. Wenn ich sehe, dass ein Beamter die Nummer 1234 hat, weiß ich dann seine Privatadresse und Telefonnummer?

Gruß
Nordland
_________________
Freier Bürger? Nein, Fußballfan!
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Sonderkommandos gibt es bei der Polizei schon etwas länger nicht mehr.

Spezialeinsatzkommandos dürfen sich 'vermummen'.

Die Kollegen auf dem von Nordland verlinkten Bild hingegen ziehen eine Flammenschutzhaube auf. Das hat nix mit Vermummung zu tun (auch, wenn der Effekt eintritt), sondern dient der Eigensicherung. Bei manchen Demos / Veranstaltungen (zB jetzt wieder zum 01. Mai) haben einige Versammlungsteilnehmer die ärgerliche Angewohnheit Flaschen mit brennenden Flüssigkeiten in Richtung der Polizeikräfte zu werfen.

Weiterhin haben einige Beamte tatsächlich noch Dienstnummern, in Berlin müsste dies noch der Fall sein.

Merke: Polizei ist schön, grün und Ländersache.

Dass Kennzeichnungen entfernt werden...hm. Ich habe keine. Höchstens eine Helmkennung. Die ist aufgeklebt. Kann ich gar nicht abmachen. Und so einen fancy Helmüberzug habe ich auch nicht. Ich habe aber auch noch nie bei anderen Einheiten gehört, dass da das Kommando zur Anonymisierung kam.
_________________
Alles wird gut.
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