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Person A führt gegen Person B eine Feststellungsklage für einen Vertrag.
Der Vertrag umfaßt 2 Vertragspunkte.
Das Gericht erkennt, das ein Vertragspunkt nicht gültig ist, aber der andere Vertragspunkt gültig wäre.
Wie geht solch eine Feststellungsklage aus? Ein Gericht kann, soweit ich weiß, nur sagen ob ein Vertrag gültig oder ungültig ist. Bei diesem Beispiel ist der Vertrag jedoch nur Teilgültig.
Was wäre mit der Kostenverteilung. 50 % für beide Parteein?
Nicht immer führt die Unwirksamkeit einer Regelung dazu, daß damit der ganze Vertrag unwirksam ist. So enthalten z.B. allgemeine Geschäftsbedingungen oft eine Vielzahl von Klauseln. Wenn eine davon für unwirksam erklärt wird, fällt nicht das ganze Vertragswerk in sich zusammen, weil entweder die Lücke durch eine wirksame Regelung aufgefüllt werden muß oder der Vertrag ohne die unwirksame Regelung bestehen bleibt und dann mit anhand der Gesetzeslage abgewickelt werden muß.
In der Regel muß eine Bewertung durchgeführt werden, welches wirtschaftliche Interesse mit der jeweiligen Regelung verbunden ist. 50:50 wäre natürlich eine mögliche Lösung; ob das hier richtig ist, kann man ohne weitere Angaben aber nicht sagen. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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