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Mahnung

 
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Knecht36
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2007
Beiträge: 14
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 16:10    Titel: Mahnung Antworten mit Zitat

Mann hat eine Autoversicherung die er gekündigt hat und nach jahresende gewechselt hat.Zu einem billigeren anbieter.
Mann hatt noch 2monatsbeiträge offen von der alten versicherung. Irgendwie hat mann es versaümt zuzahlen.
Autoversicherung gab es dann an das gericht ab.
Mann erhält nun briefe mit der forderung des offenen betrages + zinssatz pro tag.Betrag betrug 145€ nun 300€.Mahnkosten gerichtskosten zinsen pro tag. Mann legte wiederspruch ein gegen den zinsatz und die mahnkosten ect und schlug eine ratenzahlung vor,von 150€.Gericht-bzw anwältin schreibt das mann von dem wiederspruch zurücktreten soll und die kosten die anfallen so zahlen soll.
Mann ist bereit 150€ zuzahlen aber nicht 300€ !
Durch zinssatz wird es doch immer mehr oder?
Mit 50€ pro monat ist man nur einverstanden wenn mann vom einspruch zurücktitt.

Was soll Mann machen?
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 01.04.07, 16:42    Titel: Re: Mahnung Antworten mit Zitat

Knecht36 hat folgendes geschrieben::
Durch zinssatz wird es doch immer mehr oder?


Nein, der Zinssatz steigt nicht. Anders hingegen die auflaufenden Zinsen....

Knecht36 hat folgendes geschrieben::
Mit 50€ pro monat ist man nur einverstanden wenn mann vom einspruch zurücktitt.

Was soll Mann machen?


Die Spielregeln der Versicherung sind doch sehr eindeutig. Mann kann sich danach richten oder abwarten, daß das Gericht nochmal die "Spielregeln" der Versicherung (für Mann kostenpflichtig) bestätigt.

Ich erlaube mir den Hinweis, daß Mann hier nicht in der Position ist, um Forderungen oder Bedingungen zu stellen.
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Knecht36
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2007
Beiträge: 14
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Naja gut.Wie mann es zahlen soll ist denen ja egal.shit happens.....
Vielen Dank wieder einmal meinen respekt an euch.Weiter so !
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 01.04.07, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Knecht36 hat folgendes geschrieben::
Naja gut.Wie mann es zahlen soll ist denen ja egal.shit happens.....


Vermutlich schon - vor allem auch, weil es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, daß man seine vertraglichen Pflichten erfüllt.

Viele Grüße

FABKN
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Knecht36
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2007
Beiträge: 14
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar.Wenn mann den betrag in raten bezahlt hat kommen wieder 50€ an zinsen drauf?Versteht es mann so richtig?Da wird mann ja nie fertig. Mit den Augen rollen
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 18:22    Titel: Re: Mahnung Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
Knecht36 hat folgendes geschrieben::
Durch zinssatz wird es doch immer mehr oder?


Nein, der Zinssatz steigt nicht. Anders hingegen die auflaufenden Zinsen....




Es kommt auf die Forderung an. Wenn die Zinsen nach 288 BGB verlangt werden, kann der Zinssatz durchaus steigen, je nach Zinsentwicklung. Allerdings kann er auch fallen.

Zinsen werden natürlich verrehcnet. Aber 50 Euro pro Monat bei 145 Euro Hauptforderung wäre eine Verzinsung, die das Gericht nicht akzeptiert hätte (grob überschlagen ca. 415%)

Die Zinsen kann man sich hier auch ausrechnen
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 01.04.07, 18:38    Titel: Re: Mahnung Antworten mit Zitat

Mahnman hat folgendes geschrieben::
Es kommt auf die Forderung an. Wenn die Zinsen nach 288 BGB verlangt werden, kann der Zinssatz durchaus steigen, je nach Zinsentwicklung. Allerdings kann er auch fallen.


Es kommt immer drauf an und man kann sicherlich jeden Beitrag hier noch irgendwie ergänzen..... Deswegen ja auch:

FABKN hat folgendes geschrieben::
Anmerkung zu meinen Beiträgen: Ausnahmen gibt's immer.


Bei einer Gesamtforderung von 300.- € und monatlichen Raten in Höhe von 50.- € ist es aber äußerst unwahrscheinlich, daß sich der Basizzinssatz im Rahmen des § 288 BGB ändert.

Geschweige denn:

Knecht36 hat folgendes geschrieben::
Durch zinssatz wird es doch immer mehr oder?


Das verstehe ich allerdings überhaupt nicht:

Mahnman hat folgendes geschrieben::
Zinsen werden natürlich verrehcnet. Aber 50 Euro pro Monat bei 145 Euro Hauptforderung wäre eine Verzinsung, die das Gericht nicht akzeptiert hätte (grob überschlagen ca. 415%)


Selbstverständlich würde jedes (Vollstreckungs-) Gericht die 50.-€-Raten bei einer Forderung von 145.- € - selbst bei 300.- € - als angemessen erachten. Hier geht um 50.-€-Raten und nicht um Zinsen in Höhe von monatlich 50.- €.....
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Knecht36
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2007
Beiträge: 14
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gerechnet die tage bis zur abschlussfinanzierung.Also sind es nicht 300€ sondern mehr.Grob halt.Nicht der zinssatz die zinsen mein ich.
Sind immerhin 6monate bei monatlich 50€.
Mann hat 1200€.Davon knapp 1050 an ausgaben +50€ da bleibt nicht mal was zum leben.Naja mann ist selber schuld an der situation.Dehalb die fragestellung ob man irgenwie nicht zahlen oder zumindest die angeforderten 145€ zahlen kann.

Zitiere aus dem schreiben zur frage der nebenkosten:
A. weisst ausdrücklich darauf hin das gem:§§286,288BGB aufgrund von zahlungsverzug die anfallenden kosten und bis heute die zinsen ,der betrag von 300€ zubegleichen sind.....
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 01.04.07, 21:48    Titel: Re: Mahnung Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::

Das verstehe ich allerdings überhaupt nicht:

Mahnman hat folgendes geschrieben::
Zinsen werden natürlich verrechnet. Aber 50 Euro pro Monat bei 145 Euro Hauptforderung wäre eine Verzinsung, die das Gericht nicht akzeptiert hätte (grob überschlagen ca. 415%)


Selbstverständlich würde jedes (Vollstreckungs-) Gericht die 50.-€-Raten bei einer Forderung von 145.- € - selbst bei 300.- € - als angemessen erachten. Hier geht um 50.-€-Raten und nicht um Zinsen in Höhe von monatlich 50.- €.....


Gut. Hier habe ich mich wohl vertan. Ich dachte wirklich, der TE ging von 50 EUR Zinsen monatlich aus. Bei nochmaligwem Lesen muss ich dir wohl Recht geben. Auf den Arm nehmen
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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