Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gekauft wie gesehen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gekauft wie gesehen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
baabe
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 17:46    Titel: Gekauft wie gesehen Antworten mit Zitat

Hallo wer kann helfen oder ist alles zu spät ????

Nach Jahren der Suche und vielen Enttäuschungen haben wir uns im August 2004 entschieden eine DHH von Privat zu kaufen. Bisher hatten wir genügend Ausgaben für Gutachter und Informationen von Ämtern bei anderen Häusern die wir kaufen wollten.
Diesmal haben wir auf alles verzichtet. Wir hatten die Notarin gebeten eine Klausel für mögliche nicht sichtbare Mängel aufzunehmen um einen Betrag vom Kaufpreis auf dem Notaranderkonto für eine angemessene Frist zu belassen. Doch dieser Punkt wurde abgelehnt. Wir baten den Verkäufer alle Bauunterlagen vor der notariellen Beurkundung einsehen zu dürfen aber die erste Aussage war es gibt keine. Unsere Hauptbedenken waren der Einbau des Kamins und die Funktions -u. Betriebsbereitschaft der Heizung. Wir hatten vor dem Kauf um ein Wartungsprotokoll gebeten aber auch das lag bis zum Termin nicht vor. Der Käufer wusste, dass wir nicht erst im Winter umziehen wollten.
Nun kommen etliche Kosten auf uns zu, die wir nicht eingeplant hatten.
Die Fenster können nicht normal geöffnet werden, fast alle Changiere und Verriegelungen sind kaputt. (Kosten der Erneuerung 4000 Euro) aber auch die Glasscheiben sind total zerkratzt und die Rahmen zwar oberflächig gestrichen aber marode. Das Kaminrohr ist notdürftig von Stube über Küche verlegt unser Heizungsbauer hatte auf den Brandschutz verwiesen, der grob vernachlässigt wurde.
Die Ölheizung ist nicht fachmännisch installiert und aufgebaut, sie entspricht nicht den Vorschriften, die Betriebsfähigkeit wird jetzt durch eine Fachfirma geprüft.
Die Verlegung von Wasser und Heizungsrohren war selbst für den Meister der Heizungssanitärfirma nicht einfach nachzuvollziehen. Hier sind um Sicherheit zu gewähren auch unplanmäßige Kosten notwendig.
Die Badarmaturen sind so verkalkt und die Leitungen blühen das auch hier eine Erneuerung notwendig ist…
Wir haben uns für eine Bestandsimmobilie entschieden, weil wir wenig Zeit haben und eigentlich dem Bauärger und den ungeplanten Ausgaben aus dem Weg gehen wollten.
Der Verkäufer hat einen Durchbruch im Wohnzimmer gemacht. Die Böden vom einen zum anderen Zimmer haben ein Gefälle (Stolpergefahr – ich bin tatsächlich mit meinem chicen Lederpumps hängen geblieben aber wegen der Peinlichkeit habe ich die Stolperursache gar nicht wahrgenommen…) optisch war es durch den Teppichbelag nicht gleich zu sehen.
Nun hatten die Maler nach dem Angebot die erste Tapete runter gerissen…und ich hab nicht schlecht gestaunt, die Wände sind nie verputzt worden. Der Verkäufer hat das ganze Haus mit Styropor ca. 2 Millimeter stark beklebt und danach die Tapete…
Egal was ich in dem Haus anfasse es fällt mir entgegen oder es ist defekt…überall laienhafte bis stümperhafte Arbeit.

Nun gibt es Unterlagen und Schriftverkehr…ich brauchte erst einmal ein wenig Zeit um die Freude am Haus nicht zu verlieren.

Wer kann helfen???

Das Haus wurde zwischen 1989 bis 1991 mit billigen Materialien teils ohne Fachkenntnisse gebaut.
Wir sind davon ausgegangen, dass es ein Massivbau nach den Normen und Regeln der geltenden Baukunst ist, die während der Bauzeit galten. Das Alter von ca. 15 Jahren hatten wir eingeplant, nicht aber den Pfusch am Bau….

Ihre Hinweise ob Ansprüche geltend gemacht werden können werden dankend erwartet
Nach oben
Holger
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 19:07    Titel: Re: Gekauft wie gesehen Antworten mit Zitat

Hallo,

also die Ausschlußklausel gilt für versteckte Mängel, die dem Verkäufer nicht bekannt sind. Ist dieser auch der Erstbesitzer des Hauses? Falls ja ist es offensichtlich, dass ihm die Mängel bekannt waren.
Bei der Anzahl der aufgeführten Mängel istg davon auszugehen, dass er diese arglistig verschwiegen hat. Am besten direkt zum Anwalt und ggf. Strafantrag wegen Betrug stellen. Schnelles handeln ist erforderlich bevor das Geld "spurlos" verschwunden ist!

Viel Glück
Holger
Nach oben
baabe
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 21:34    Titel: Re: Gekauft wie gesehen Antworten mit Zitat

Ja, der Verkäufer ist der Erstbesitzer und Erbauer... im Notar vertrag steht allerdings, das über das Geld auf dem Notaranderkonto nur beide Parteien einstimmig anweisungen oder änderungen zur Auszahlung geben können. Wie gesagt, wir wollen uns auf das neue Haus freuen...aus Sicherheitsgründen überlege ich nun doch einen Gutachter einzuschalten aber eigentlich habe ich vor dem Schritt noch Bedenken, denn was, wenn das Haus eine investruine ist und zum Alptraum wird ? Wir haben das Haus finanziert und für die Sanierungsmaßnahmen werden auch Kreditmittel eingesetzt...
Mir bescheinigen zu lassen, dass wir zu dumgut und gutgläubig waren....nur um uns den Wunsch nach unserem "eigenen" kleinen Zuhause zu erfüllen.
Ein Strafantrag heißt Ärger, Anwalt Kosten....oder ???

Hätte gerne einige Beispiele oder BGH-Urteile oder Quellhinweise...
Danke
Nach oben
Holger
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 07:42    Titel: Re: Gekauft wie gesehen Antworten mit Zitat

Also wenn der Verkäufer Erbauer ist, so sind ihm die von dir aufgelisteten Mängel bekannt. Er kann nun nicht behaupten, dass er nicht mitbekommen hätte, dass die Wände keinen Putz abbekommen hätten.
Des weiteren hört es sich so an, als ob er viele genehmigungspflichtige Baumaßnahmen (Kamin) einfach selbt durchgeführt hätte. Denke ein Gutachter wäre wohl nicht verkehrt.
Evtl. reicht auch die Androhung eines Strafverfahrens um den Kaufpreis zu mindern. Ein Strafantrag kann man ohne Anwalt und kostenlos bei der Polizei stellen oder einfach schriftlich die Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft senden. Hier unbeding Strafantrag wegen aller erkennbaren Straftaten stellen.

Gruß
Holger
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.