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Verfasst am: 24.03.07, 19:31 Titel: Monscheinschnitt beim Friseur und Kunstfreiheit
Mir ist so der Gedanke gekommen, wie eine Genehmigungsversagung eines Friseur, der Mitternachts Haare schneiden möchte unter dem Blickwinkel der Kunstfreiheit anzusehen ist.... _________________ Pink thositive
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.03.07, 20:56 Titel:
Die Kunstfreiheit unterliegt auch Einschränkungen (da werden unangenehme Erinnerungen an Herrn Rupp wach bei dem Satz), insbesondere taugt sie nicht als Umgehungshilfe für Handeln im Wettbewerb.
Im übrigen ist der FeldWaldWiesen-Friseur sicherlich eher Handwerker als Künstler, auch wenn er das gerne anders sehen würde. Es genügt nicht, auf irgendein Handeln "Kunst" oder "Religion" zu schreiben und dann mit Berufung auf das GG Narrenfreiheit reklamieren zu wollen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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