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Schwere Körperverletzung und versuchter Todschlag

 
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Milo123x
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.04.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.04.07, 14:37    Titel: Schwere Körperverletzung und versuchter Todschlag Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich habe hier mal eine Straftat:

Ich fuhr um 15:35 Uhr zu hause los und traf um ca. 15:40 ein. Ich sah schon das das mehr war, als er und vielleicht 2-3 Freunde, wie ich gedacht hatte. <gelöscht>, der Junge der Ärger mit <gelöscht>hatte stand dort auch schon und sah auch nicht gerade glücklich mit seiner und meiner Situation, ca. 50 Leuten Schutzlos ausgeliefert zu sein, aus. Ich wollte umdrehen, habe mir aber gedacht, dass ich <gelöscht>helfen musste. Ich ging zu ihm und unterhielt mich mit ihm. Nach ca. 1 Minute rief <gelöscht>zu mir hinüber: „Komm mal her du dummer Fettsack.“ Ich ging los und ahnte schon was passieren würde. <gelöscht>versuchte auf mich einzuschlagen, was ich aber erfolgreich abwehren konnte. In kürzester Zeit standen ca. 40-50 Leute um mich und Brüllten mich an. <gelöscht>bekam eine Eisenstange von einem seiner Freunde gereicht und signalisierte mir, dass er mich damit schlagen wollen würde. Ich zog einen Schlagring aus der Tasche, den ich auf Klassenfahrt in Italien frei verkäuflich erworben habe und ihn bis zum 21.03.2007 in einer Blechdose ohne ihn je benutzt zu haben aufbewahrte, in der Hoffnung, dass er sich es nochmal anders überlegen würde und nicht mit der Eisenstange zuschlagen würde. Ich steckte ihn wieder ein und sagte leg die Eisenstange weg. Ein mir unbekannter Junge kam aus der Menge hervor mit einem Messer in der Hand, das er mir an den Bauch hielt, und sagt: „Ich bring dich um du Wichser. Wenn ich es nicht schaffe kommt ganz Polen. Alter. Was wäre wenn ich stolpern würde? Du würdest tot sein!“ Ich wich immer weiter zurück und alle kamen näher sie sagten: „Wenn du dich wehrst bringen wir dich um!“ <gelöscht>lief vorne an und schlug mit Fäusten auf mich ein. Ich wich weiter zurück und musste ohne zu gucken rückwärts die Straße im Wiesenhof überqueren. Als ich auf der Anderen Straßenseite ankam musste ich vor einem Busch halten. Der besagte unbekannte sagte: „Stell dich drauf ein gleich zu sterben, alter.“ Ich hatte Panik, drehte mich um und wollte rennen. Nach ca. 4 Metern spürte ich einen Harten kalten Gegenstand, der meinen Nacken mit voller Wucht traf. Ich ging zu Boden und ca. 10 Menschen traten auf mich ein. Ich schrie: „Bitte hört auf, ich will nicht sterben“ Sie brüllten weiter: „Stirb du Wichser, stirb.“ Nach ca. 2 Minuten traf mich ein Schlag mitten ins Gesicht und ich merkte wie meine Nase brach. Alle wichen ein kleines Stück zurück, bis auf <gelöscht>und der Unbekannte. <gelöscht>stellte sich auf meine Schulter und der Unbekannte drückte meinen Kopf zur Seite. Der Unbekannte stellte sich auf mein Gesicht und versuchte mein Genick zu brechen. Man hörte stimmen wie: „Jetzt mach schon.“ Oder: „Jetzt brich es doch endlich“ Ich konnte mich gegen diesen Versuch wehren, indem ich alle Kraft nahm und gegen hielt. Dann hörte man das Martinshorn und alle rannten weg. Ich konnte mit letzter Kraft und mit Hilfe von Passanten aufstehen und stellte mich an den Straßenrand. Der Unbekannte lief an mir vorbei und sagte: „Wir kommen wieder und dann stirbst du wirklich. Und sag der Polizei nichts, sonst wird dein Tot schmerzhafter“ Ich nahm meinen Mut zusammen und richtete meine Nase und machte eine kurze Aussage gegenüber den Polizeibeamten. Dann traf der Rettungswagen ein und ich wurde ins RNK eingeliefert.

Im Krankenhaus wurde dann eine Nasenbeinfraktur, eine Gehirnerschütterung, ein Schleudertraume und diverse Prellungen am Ganzen Körper festgestellt. 3 Tage im Krankenhaus, und nun 6 Wochen Arbeitsunfähig gemeldet.

Mit welchen Strafen können Die Täter rechnen, und was wird im Zivilverfahren an Schmerzensgeld verlangt werden.
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Michael Nowak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 03.04.07, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt nach einem Streit unter Jugendlichen?

Wenn die Täter > 21 Jahre sind, dann könnte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

Grundsätzlich aber versuchter Totschlag, eventuell versuchter Mord wegen Graumsamkeit der Begehungsweise in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Eisenstange, Waffen, mehrere Beteiligte).

Schau mal unter §§ 211, 212, 223, 224 StGB (www.dejure.org)

Zivilrechtlich: kA
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 03.04.07, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Michael Nowak hat folgendes geschrieben::

Wenn die Täter > 21 Jahre sind, dann könnte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.


Nicht wenn sie ">" sondern wenn sie "<" sind
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Michael Nowak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 03.04.07, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Genick-Brechen-Wollen?

Selbst die allgemein angenommene Tötungshemmung dürfte für zumindest dolus eventualis bzgl. der Tötung reichen.
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Wintermute*
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 04.04.07, 11:52    Titel: Re: Schwere Körperverletzung und versuchter Todschlag Antworten mit Zitat

Milo123x hat folgendes geschrieben::

Mit welchen Strafen können Die Täter rechnen,



Das kann man nicht sagen. Grundsätzlich hängt die Strafhöhe immer entscheidend davon ab, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt und wie das Vorstrafenregister der Täter jeweils aussieht.
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