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Hallo !
Habe mal eine Frage:
Bei Auseinandersetzung mit einem Telefonanbieter wurde ich "verarscht" (ich denke es war sogar Betrug) und mußte an diesen eine eigentlich für mich unzulässige Gebühr zahlen.
Deshalb wollte ich mich vor seinen Laden stellen und die dortigen Käufer vor ihm warnen, doch habe ich von einem Freund gehört, daß dieses nicht zulässig und sogar strafbar ist. Es wäre geschäftsschädigend. Stimmt dieses? Was wäre denn rechtlich erlaubt.....
Okay, wenn ich ihn vielleicht Betrüger nennen würde...aber den Kunden nur von meinem Fall berichten..?
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