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Verfasst am: 04.04.07, 09:33 Titel: Problem Hehlerei!
Hallo!
Habe mal wieder ein kleines Verständnisproblem.
Jemand stiehlt einen Gegenstand, übergibt ihn anschließend an Person A. Person A verkauft diesen Gegenstand gewinnbringend.
Nun möchte ich 259 stgb prüfen und hänge ein wenig.
Der Tatbestand der Hehlerei sieht ja 4 alternative Tathandlungen vor.
1.) Ankaufen -> hier habe ich kein Problem
2.) sich oder einem Dritten verschaffen. Laut Definition: Sich oder einem Dritten verschafft eine Sache, wer an ihr selbstständige tatsächliche Verfügungsgewalt zu eigenen Zwecken beziehungsweise zu Zwecken des Dritten im Einverständnis mit dem Vorbesitzer erlangt.
3.) absetzen
4.) absetzen helfen
Nun zu meinem Problem:
A setzt ja nun den Gegenstand ab. Allerdings muss er ja sich dazu den Gegenstand zunächst verschaffen. Bejahe ich in der Prüfung dann "sich verschaffen" und "absetzen" ? Da ja kein absetzen ohne vorheriges "sich verschaffen" möglich wäre, ist die Tathandlung "absetzen" ja somit eigentlich überflüssig, oder?
Oder ist "sich verschaffen" als dauerhafte Aneignung zu sehen?
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.04.07, 10:24 Titel:
Hallo,
die Alternativen stehen alternativ! Ein sich-verschaffen muss nicht zwingend vor jedem Absetzen vorhanden sein. Denk mal an die Verkaufskommission, da gibt es lediglich Absetzen ohne sich-verschaffen. Auch Absatzhilfe ist ohne verschaffen möglich. Insoweit man ein Gutachten erstellt muss man allerdings alle naheliegenden Alternativen prüfen. Wie beim Mord wo man relevante MMerkmale prüft. Irrelevantes prüft man nicht (bspw. bei Tötung prüft man ja keine Aussageerpressung). Wenn also im Sachverhalt anzeichen für jeweilige Tatbestandsalternativen vorliegen sind diese zu prüfen.
Tipp: wenn es hier Probleme rund um Absetzen / Absatzhilfe gibt, sollte man sich mal mit der Rspr. zum Erfolgserfordernis auseinandersetzen. Immerhin sollen ja im Gutachten diese Sachen ausgebreitet werden, welche problematisch sind!
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