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Leigabe wird einbehalten!

 
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Chagall1985
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 10:24    Titel: Wo posten? Antworten mit Zitat

Hy! Ich bin neu hier und will nicht gleich einen Fehler machen!

Ich habe eine Frage bezüglich einer Leigabe im Familienkreis die strittig ist!

Ich finde aber nirgends ein geeignetes Forum!

Zu Familienrecht gehört das doch wohl kaum!

Wo ist das BGB Forum??

Oder ist ein solches bewusst nicht vorhanden, weil man solche Fragen nicht haben will??
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DonRWetter
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Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

konkretisier den (selbstverständlich fiktiven) Fall und Deine Frage noch ein bisschen. Dann wird sich wahrscheinlich ein Mod finden, der den Thread in´s passende Forum verschiebt. Manchmal auch auf Hinweis eines Users hin.

Gruß
DonRWetter
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kirchturm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde das Forum für Verbraucherrecht ("Rechtsfragen des täglichen Lebens, ...") vorschlagen.
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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Chagall1985
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

OK!

Nehmen wir an, eine Tochter leiht Ihrer Mutter Ihr altes Fahrad! (Ca 1,5 Jahre her)

Die Tochter ist zwischenzeitlich Psychisch erkrankt (genesen) und diese erkrankung wurde in der Therapie massgeblich auf die Mutter bezogen!

Tochter hat jetzt einen Freund (ohne Fahrad) und möchte nun auch mal eine Fahradtour machen können!

Sie hat Mutter gebeten, dass geliehende Fahrad zurückzugeben.

Mutter hat 3 Fahräder: Ein gutes, das strittige und ein altes.

Mutter weigert sich geliehenes Fahrad zurükzugeben.

Mit folgendem Verweis:

Ich habe Geld reingesteckt: Schläuche und sattel: und brauche es für den Urlaub im Juni!

Sie will das neue nicht mitnehmen weil es gestholen werden könnte und das alte ist ihr zu unbequem!

Frage: Wie beweisst man Leihgaben? Was halten Richter von solch peinlichen Streitigkeiten?

Ich sehe es so. Die Leigabe wird wohl nicht bestritten aber nicht mehr akzeptiert.
Die Tatsache das sie Geld reingesteckt hat ist irrelevant da wir Ihr sowohl angeboten haben es zu bezahlen als auch das sie es entfernt!

Ich würde normalerweise sagen LMAA! Jedoch ist es denke ich für die Tochter gut sich gegen diese Frau zur Wehr zu setzten. Was sie Nie getan hat!
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DonRWetter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dazu mal meine, völlig unjuristische Antwort:

Chagall1985 hat folgendes geschrieben::

Ich würde normalerweise sagen LMAA!

Das wäre genau meine Reaktion auf solch ein Verhalten. Es handelt sich um Kleinkram und ist wahrscheinlich kaum (wg. Beweisbarkeit) auf juristischem Wege, sondern nur zwischenmenschlich zu lösen.
Chagall1985 hat folgendes geschrieben::
Jedoch ist es denke ich für die Tochter gut sich gegen diese Frau zur Wehr zu setzten. Was sie Nie getan hat!

Der Fall ist m.E. untauglich für ein Exempel (sich endlich gegen diese Frau zur Wehr setzen) und birgt außerdem die Gefahr, daß der fiktive Freund der Tochter, der offensichtlich fiktiv in einem Forum entsprechende Fragen stellt, seine Freundin verliert, weil diese sich dann letztendlich doch zugunsten der Familienbande entscheidet (ich habe einschlägige Erfahrungen gemacht),

Der fiktive Freund sollte sich ein eigenes Fahrrad besorgen und die fiktive Mutter mit ihren Fahrrädern glücklich werden lassen.

Gruß
DonRWetter
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 11:31    Titel: Re: Wo posten? Antworten mit Zitat

Chagall1985 hat folgendes geschrieben::
Zu Familienrecht gehört das doch wohl kaum!
Wo ist das BGB Forum??
Oder ist ein solches bewusst nicht vorhanden, weil man solche Fragen nicht haben will??

Nein BGB wäre einfach viel zu global, der Großteil der Subforen behandeln einen bestimmten Teil("Buch") des BGB. Winken
Zitat:
Was halten Richter von solch peinlichen Streitigkeiten?

Im Zivilrecht, sind solche Streitigkeiten innerhalb der Familie nicht so selten, da hier zumeist wie unter "guten" Freunden nichts schriftlich fixiert wird, was dann erst die eigentlich "lächerliche" Streitigkeit bis zum Richter bringt.
Im Grundsatz stimme ich aber DonRWetter zu, die Entscheidung sollte die Tochter ganz alleine treffen, sonst könnte der Verdacht bestehen das der Freund in die Rolle der dominanten Person eingetreten ist.
Von der Mutter lösen kann auch bedeuten, sich nicht auf das niedrige Niveau zu begeben, in dem man Größe zeigt und der "armen" Frau den Willen lässt.
Statt Geld und Zeit in den Streit investieren kann man sie besser nutzen.
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Chagall1985
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nein!!

Ich bin nicht derjenige der über einen gerichtlichen Weg nachdenkt oder in vorantreibt!
Das ist Sie! Somit erliege ich kaum der Gefahr die du beschrieben hast!

Ich möchte mich nur informieren um Ihr Rat geben zu können!

Ich denke irgnetwann ist wohl bei jedem ein Punkt erreicht wo das geben und gefallenlassen aufhört!

Sie will dieses Fahrrad! Auch wenn natürlich die LMAA Strategie weiterhin Thema ist!

Fraglich ist nur ob es überhaupt ein gangbarer weg ist!

Vielleicht reicht ja auch der Schritt als solcher um Ihrer "Mutter" die peinlichkeit vor Augen zu führen!

Ich spiele hier nur eine begleitende Rolle keine Aktive!!
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nun dann könnte man sich grob, an dem Vorgehen zum Eintreiben von Forderungen orientieren klick, womit man nachweisbar die Herausgabe des geliehenden Gegenstandes gefordert hat (auch wenn es zu weiteren Schritten kommen sollte welche Kosten produzieren), Zeugen gehen natürlich auch, aber ein Schriftstück mag den einen oder anderen mehr beeindrucken, zumal wenn zivilrechtrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen(~ Anzeige wegen Unterschlagung) angedroht werden, welche man dann aber auch einleiten sollte.
Eine evtl. Anzeige bedingt dann noch den Vorteil das diese mit keinen Kosten für den Antragsteller verbunden ist.
Die Durchsetzung auf dem zivilrechtlichen Weg bedeutet für den Kläger idR.
einige Auslagen evtl. Anwaltskosten/Gerichtskosten, diese müssen dann wieder vom Beklagten eingefordert werden.
Bei Familienstreitigkeiten zumal im engsten Familienkreis führt ein solches Vorgehen oftmals zu lang anhaltenden Zerwürfnissen, diese Konsequenz sollte man nicht außer Betracht lassen.

Da es mir dünkt, das eine Verschiebung in das passende Subforum nicht weit ist, werden dann aber sicherlich noch qualifiziertere Antworten folgen. Winken
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Chagall1985
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mal sehr gespannt wo es hingeht!

Ich denke die Möglicheiten sind begrenzt!

Ich persönlich bevorzuge instinktiv die LMAA veriante!

Allerdings darf man nie vergessen, das Wut und Enttäuschung legitime Menschliche attribute sind!

Auch wenn Sie vor Gericht keinen Beweiswert haben! Sehr böse
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Chagall1985
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 16:32    Titel: Leigabe wird einbehalten! Antworten mit Zitat

Nehmen wir an, eine Tochter leiht Ihrer Mutter Ihr altes Fahrad! (Ca 1,5 Jahre her)

Die Tochter ist zwischenzeitlich Psychisch erkrankt (genesen) und diese erkrankung wurde in der Therapie massgeblich auf die Mutter bezogen!

Tochter hat jetzt einen Freund (ohne Fahrad) und möchte nun auch mal eine Fahradtour machen können!

Sie hat Mutter gebeten, dass geliehende Fahrad zurückzugeben.

Mutter hat 3 Fahräder: Ein gutes, das strittige und ein altes.

Mutter weigert sich geliehenes Fahrad zurükzugeben.

Mit folgendem Verweis:

Ich habe Geld reingesteckt: Schläuche und sattel: und brauche es für den Urlaub im Juni!
(Schläuche wurden mitgeliehen und nur montiert)

Sie will das neue nicht mitnehmen weil es gestolen werden könnte und das alte ist ihr zu unbequem!

Frage: Wie beweisst man Leihgaben? Was halten Richter von solch peinlichen Streitigkeiten?

Ich sehe es so. Die Leigabe wird wohl nicht bestritten aber nicht mehr akzeptiert.
Die Tatsache das sie Geld reingesteckt hat ist irrelevant da wir Ihr sowohl angeboten haben es zu bezahlen als auch das sie es entfernt!

Ich würde normalerweise sagen LMAA! Jedoch hat die Tochter unter dieser Frau genug gelitten und will nicht wieder zurückstecken!

Bisherige Antworten:(Forum OFF topic zwecks frage nach Ort des Postes)

Smiler:
Nun dann könnte man sich grob, an dem Vorgehen zum Eintreiben von Forderungen orientieren klick, womit man nachweisbar die Herausgabe des geliehenden Gegenstandes gefordert hat (auch wenn es zu weiteren Schritten kommen sollte welche Kosten produzieren), Zeugen gehen natürlich auch, aber ein Schriftstück mag den einen oder anderen mehr beeindrucken, zumal wenn zivilrechtrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen(~ Anzeige wegen Unterschlagung) angedroht werden, welche man dann aber auch einleiten sollte.
Eine evtl. Anzeige bedingt dann noch den Vorteil das diese mit keinen Kosten für den Antragsteller verbunden ist.
Die Durchsetzung auf dem zivilrechtlichen Weg bedeutet für den Kläger idR.
einige Auslagen evtl. Anwaltskosten/Gerichtskosten, diese müssen dann wieder vom Beklagten eingefordert werden.
Bei Familienstreitigkeiten zumal im engsten Familienkreis führt ein solches Vorgehen oftmals zu lang anhaltenden Zerwürfnissen, diese Konsequenz sollte man nicht außer Betracht lassen.
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Chagall1985
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Da keine Verschiebung erfolgt ist eröffne ich das wie vorgeschlagen im Verbraucherrecht forum erneut!

Ein mod kann dies hier dann schliessen! Ich kann das leider nicht selbst!

Euch erstmal vielen Dank!!
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Chagall1985
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn die zusammensetzung durch Mods es nun nicht vermuten lässt!

Weitere Hilfen sind erbeten!!

Die Anzeige der Unterschlagung ist ein interessanter Gesichtspunkt!
Auch als Druckmittel!

Allerdings weiss ich nicht was die Folgen einer solchen anzeige sind!

Kommt da ein Polizist bei denen vorbei und konfrontiert sie mit dem Sachverhalt?

Die bestreiten und das verfahren wird eingestellt?

Wie würde das laufen??
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Tochter ist zwischenzeitlich Psychisch erkrankt (genesen) und diese erkrankung wurde in der Therapie massgeblich auf die Mutter bezogen!


Für den Sachverhalt irrelevant.

Zitat:
Tochter hat jetzt einen Freund (ohne Fahrad) und möchte nun auch mal eine Fahradtour machen können!


Auch irrelevant.

Zitat:
Mutter hat 3 Fahräder: Ein gutes, das strittige und ein altes.


Auch unwichtig.

Wichtig ist:

Kann ein Leihvertrag nach § 598 BGB nachgewiesen werden. Dann kann die Tochter die Leihgabe auch wieder herausfordern. Kleinere Reparaturen hätte die Mutter sowieso tragen müssen (vgl. § 601 BGB)

oder

Ist die Tochter Eigentümerin des Rades. Dann kann sie es nach § 985 BGB herausverlangen.

Aber solche Sachen regelt man famlilienintern und macht daraus kein Straußenei. Was spricht dagegen, dass die Mutter das Rad im Juni mit in den Urlaub nimmt. Bis dahin kann die Tochter doch das Rad wieder nutzen und ihre Radtour machen. Und nach dem Urlaub gibt die Mutter es endgültig zurück.

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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