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Rechtspfleger Amtsgericht meldet Zahlungseingang nicht

 
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walterwurz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 18:09    Titel: Rechtspfleger Amtsgericht meldet Zahlungseingang nicht Antworten mit Zitat

Der fiktive Fall: Person A. ersteigert in einem Zwangsversteigerungsverfahren eine Immobilie in 10/06. In 11/06 zahlt er die Summe, die er zu zahlen hat, in bar an der Gerichtskasse ein. Was A. nicht weiß: die Einzahlung wird mit der zugehörigen Geschäftsnummer nicht dem Zwangsversteigerungsgericht mitgeteilt. Am Verteilungstermin in 1/07 nimmt also das Zwangsversteigerungsgericht an, dass nicht gezahlt wurde. Person A. wird darüber nicht informiert; es erfolgen lediglich entsprechende Schreiben an 2 Gläubigerbanken. Die Gläubigerbanken lassen eine Schuld ab 1/07 ins Grundbuch eintragen. In 3/07 wird ein entsprechender Grundbuchauszug an Person A. verschickt, der dies jedoch nicht aufmerksam studiert, sondern einfach in seinen Ordner einheftet. Ende 3/07 erhält Person A. vom Zwangsversteigerungsgericht die Mitteilung, dass seine Immobilie nun erneut zwangsversteigert wird. Person A sucht die zuständige Rechtspflegerin Person B auf. Die erklärt ihm, dass das 1. Verfahren abgeschlossen sei und dass er nun das 2. Verfahren abwarten müsse und dass er dann seine Immobilie ja wieder ersteigern könne. Person A gibt sich nicht zufrieden, verlangt Telefonate mit den Banken. Dies verweigert Person B, räumt dies aber ein, als Person A die Telefonate mit seinem Handy führen möchte. Der Vertreter der Bank hat inzwischen ein Fax erhalten, das belegt, dass das Geld seit 11/06 beim Amtsgericht liegt. Er erklärt sich bereit, dass die Bank auf die Durchführung der 2. Versteigerung verzichtet, wenn Person A. Auslagen und Zinsverlust in Höhe von 750 Euro und das beim Amtsgericht hinterlegte Geld überweist. Person A lässt das Geld vom Amtsgericht direkt an die Bank überweisen und überweist noch am gleichen Tag die 750 Euro an die Bank (die auch Vollmacht für die 2. Bank besitzt). An weiteren Kosten entstehen noch Notar-Kosten, wenn die Bank die schriftliche Zustimmung ausgesprochen hat, daß die 2. Zwangsversteigerung nicht mehr durchgeführt wird, damit der Zwangsversteigerungsvermerk aus dem Grundbuch gelöscht wird und eine Gerichtsgebühr.
Person A. hat das Gefühl, dass er für 2 Versäumnisse zahlen muss, für die er nicht verantwortlich ist. Person B. hat ihm ein Verschulden vorgeworfen, weil er ja ab dem Brief in 3/07 hätte wissen müssen, dass eine Schuld in seinem Grundbuch eingetragen ist. Wie stehen die Chancen für Person A, die 750 Euro oder einen Teil davon zurückzuholen? Von wem soll A sich das zurückholen? Von dem Mitarbeiter der Gerichtskasse (der der Person A nicht bekannt ist und der womöglich schwer zur Verantwortung zu ziehen ist), dessen Aufgabe es gewesen wäre, der Zwangsversteigerungskasse den Einzahlungsvermerk zu melden? Besteht nicht ohnehin bei Gericht eine Sorgfaltspflicht, wenn hohe Beträge (50000 Euro) eingehen, diese an die Gläubiger weiterzuleiten, offenbar lagerte der Betrag 4 Monate lang herum, ohne dass sich jemand darum gekümmert hat, wem das gehört. Oder ist die Rechtspflegerin B. in die Pflicht zu nehmen (die die Zwangsversteigerung verantwortlich durchgeführt hat und möglicherweise auch die Verantwortung für die Abwicklung des ganzen Verfahrens innehat, die sich gegenüber Person A aber so gebärdet hat, als habe sie damit kaum etwas zu tun. Eine andere Rechtspflegerin hat sich hinter vorgehaltener Hand geäußert: "Da bin ich aber gespannt, wie sich Person B. hier aus der Affäre zieht..."
Für Beiträge schon jetzt herzlichen Dank
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