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In den 6T Euro sind Gutachterkosten, Gerichtskosten und halt die Zeugenauslagen drin, also keine Strafe.
Die Strafe ist ein Bewährungsstrafe und keine Kosten.
Kann man eine EV beantragen, oder muß man warten bis das Gericht das von einem verlangt, weil wenn man das beantragen kann, wird Person A das gerne beantragen und erstmal Ruhe haben bis wieder mal nachgefragt wird.
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt der Gläubiger. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt der Gläubiger.
Also das Gericht? Jemand eine Ahnung ob die Gerichte sowas in der Regel beantragen?
Bei Privatpersonen kann ich mir das schon vorstellen, aber der Staat muß das ja nicht unbedingt machen so lange er nicht am Hungertuch nagt.
Wenn der Schuldiger keine Zahlungen leisten und keinen Ratenantrag stellt (Gerichtskosten können auch in Raten gezahlt werden), wird die Gerichtskasse einen Gerichtsvollzieher / Vollstreckungsbeamten mit der Pfändung beauftragen. Sollte der Vollstreckungsauftrag zurückkommen, weil es nichts zu pfänden gibt, besteht die Möglichkeit, dass die Gerichtskasse die Abnahme der eV beantragt. _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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