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Gerichtskosten

 
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Splish
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 17:45    Titel: Gerichtskosten Antworten mit Zitat

Person A hat Gerichtskosten mit Gutachter an die 6T Euro und ist in Harz4 also kann nicht zahlen .

Was macht das Gericht in so einen Fall?
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Splish
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

In den 6T Euro sind Gutachterkosten, Gerichtskosten und halt die Zeugenauslagen drin, also keine Strafe.

Die Strafe ist ein Bewährungsstrafe und keine Kosten.

Kann man eine EV beantragen, oder muß man warten bis das Gericht das von einem verlangt, weil wenn man das beantragen kann, wird Person A das gerne beantragen und erstmal Ruhe haben bis wieder mal nachgefragt wird.
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt der Gläubiger.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Splish
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt der Gläubiger.


Also das Gericht? Jemand eine Ahnung ob die Gerichte sowas in der Regel beantragen?

Bei Privatpersonen kann ich mir das schon vorstellen, aber der Staat muß das ja nicht unbedingt machen so lange er nicht am Hungertuch nagt.
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Splish hat folgendes geschrieben::
J.A. hat folgendes geschrieben::
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt der Gläubiger.


Also das Gericht? Jemand eine Ahnung ob die Gerichte sowas in der Regel beantragen?

Bei Privatpersonen kann ich mir das schon vorstellen, aber der Staat muß das ja nicht unbedingt machen so lange er nicht am Hungertuch nagt.


Wenn der Schuldiger keine Zahlungen leisten und keinen Ratenantrag stellt (Gerichtskosten können auch in Raten gezahlt werden), wird die Gerichtskasse einen Gerichtsvollzieher / Vollstreckungsbeamten mit der Pfändung beauftragen. Sollte der Vollstreckungsauftrag zurückkommen, weil es nichts zu pfänden gibt, besteht die Möglichkeit, dass die Gerichtskasse die Abnahme der eV beantragt.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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