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im merkblatt "was? wie viel? wer?" von der agentur für arbeit steht, dass "für die erstellung und den versand von bewerbungsunterlagen die kosten übernommen werden können".
beinhaltet dieser satz auch den versand von bewerbungen inkl. anlagen per e-mail?
wenn ja, gibts dazu etwas im www nachzulesen, evtl. sogar ein gerichtsurteil?
wenn nein, gibts dazu etwas im www nachzulesen, evtl. sogar ein gerichtsurteil?
durch den versand von bewerbungen per e-mail entstehen auch kosten (papier, einsatz von drucker(patronen) und ein erheblicher mehraufwand an zeit).
durch den versand von bewerbungen per e-mail entstehen auch kosten (papier, einsatz von drucker(patronen) und ein erheblicher mehraufwand an zeit).
gruß
Wieso brauchst Du zum Versenden von e-mails Papier und Druckertinte ?
Der Zeitaufwand ist der AA vollkommen egal, wenn Du arbeitssuchend bist, hast Du doch Zeit genug und die sollte es Dir auch wert sein.
Diese Frage wurde Dir im Forum Arbeitsrecht auch schon gestellt, aber da hast Du nicht drauf reagiert. Statt dessen stellst Du Deine Frage hier nochmals, erwartest Du hier andere Antworten ?
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