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§186 StGB Üble Nachrede

 
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stenzle
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 10:59    Titel: §186 StGB Üble Nachrede Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin neu hier und das ist mein erstes Thema. Dieses oben genannte Thema beschäftigt mich seit geraumer Zeit.

Sachverhalt:

Es ist ein Mieter, der nicht pünklich bzw. die letzte Miete und die Nebenkostennachzahlung nicht bezahlt hat. Der Vermieter han ihn mehrere Male angeschrieben, angerufen usw. und hat immer zur antwort bekommen es wird bezahlt.

Nachdem der Mierter am 28.02.2007 ausgezogen ist. Seine Nachfolgeaderesse nicht bekannt gegeben hat und quasi nicht mehr erreichbar ist, hat der der Vermieter in der örtlichen Presse eine Anzeige geschaltet.

Vorsicht, Herr xxxxxxxxxxxx zahlt seine Miete nicht.
Weitere infos unter ciffe xxxxxxx

Ist das nun eine üble Nachrede?
Es entspricht ja der Wahrheit, dass der Mieter seine Miete nicht zahlt.

Mfg stenzle
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Michael Nowak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 115

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Bei 186 ist es objektive Bedingung der Strafbarkeit, dass die behauptete Tatsache gegenüber Dritten (Zeitungsleser) nicht erweislich wahr ist, wobei der Vermieter den Nachweis über die Wahrheit der Aussage erbringen muss, er trägt also das Risiko des Nachweises.

Hier kann der Vermieter nachweisen, dass Mieter M die letzte Miete nicht gezahlt hat.

Ich würde sagen, dass das Verhalten deshalb "ok" ist, aber wenn man spitzfindig ist, dann wäre es richtig zu sagen, Mieter M hat seine letzte Miete nicht gezahlt und nicht, dass Mieter M seine Miete generell nicht zahlt.
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Michael Nowak hat folgendes geschrieben::
....aber wenn man spitzfindig ist, dann wäre es richtig zu sagen, Mieter M hat seine letzte Miete nicht gezahlt und nicht, dass Mieter M seine Miete generell nicht zahlt.


So spiztfindig finde ich das gar nicht. "Vorsicht, Herr xxxxxxxxxxxx zahlt seine Miete nicht." ist objektiv betrachtet nicht wahr. Es handelt sich ausschließlich um die letzte/eine Miete.

Ob man generell sowas in der Zeitung annoncieren darf, weiß ich nicht. Ich persönlich wäre vorsichtig.

Unabhängig vom rechtlichen dürfte der Schuss nach hinten losgehen. So jemanden wollte ich nie und nimmer als Vermieter haben. Neben dem, dass die Nichtzahlung einer Miete - unabhängig davon, dass der Vermieter mal grundsätzlich einen Anspruch darauf hat - viele Ursachen haben kann ... da müßte ich ja damit rechnen, dass irgendwann mal meine Essgewohnheiten, musikalische Vorlieben oder die Besucher in der Zeitung stehen. Winken
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