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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 07.04.07, 15:07 Titel:
Ich würde so argumentieren:
Wenn der Vergleich angefochten wird, wird danach ja wieder um die vollen 60.000 EUR gestritten (das Urteil könnte ja im übrigen auch völlig zu Ungunsten des Klägers ausfallen), somit dürfte der Streitwert mindestens 60.000 EUR betragen.
Ob man jetzt argumentieren kann, wegen der Anfechtung eines 19.000-EUR-Vergleichs läge eine Häufung (erst Anfechtung des Vergleichs, dann Fortsetzung der Klage auf 60.000) vor und damit ein Gesamtstreitwert von 79.000 EUR zugrunde, weiß ich nicht.
Wie allerdings die Quote zugunsten des Klägers 80:20 gewesen sein kann, wenn er von 60.000 EUR nur 19.000 zugesprochen bekommt, sehe ich nicht (außer das war expliziter Vergleichsbestandteil). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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