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Anfechtung eines Vergleichs im Erbrecht Gründe

 
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Buddha
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 07.04.07, 06:52    Titel: Anfechtung eines Vergleichs im Erbrecht Gründe Antworten mit Zitat

Wie werden die Kosten verteilt bei der Anfechtung eines Vergleichs.

Bekommt der Anwalt nur den Differnzbetrag zwischen dem Streitwert beim Vergleich und

dem neuen Streitwert.

Beim Vergleich wurden dem Kläger 19.000 € zugesprochen und die Quote zu Gunsten des

Klägers waren 80 % zu 20 %


Der Streitwert Beträgt sagen wir mal 60.000 € am Ende bekommt der Kläger.

30000 €
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.04.07, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde so argumentieren:

Wenn der Vergleich angefochten wird, wird danach ja wieder um die vollen 60.000 EUR gestritten (das Urteil könnte ja im übrigen auch völlig zu Ungunsten des Klägers ausfallen), somit dürfte der Streitwert mindestens 60.000 EUR betragen.
Ob man jetzt argumentieren kann, wegen der Anfechtung eines 19.000-EUR-Vergleichs läge eine Häufung (erst Anfechtung des Vergleichs, dann Fortsetzung der Klage auf 60.000) vor und damit ein Gesamtstreitwert von 79.000 EUR zugrunde, weiß ich nicht.

Wie allerdings die Quote zugunsten des Klägers 80:20 gewesen sein kann, wenn er von 60.000 EUR nur 19.000 zugesprochen bekommt, sehe ich nicht (außer das war expliziter Vergleichsbestandteil).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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