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Letztes Jahr hat Herr A bei Autohändler B einen Unfallfreien Wagen (BJ 2002) auf Finanzierung gekauft.
Das alles wurde ordnungsgemäß vertraglich festgelegt. Sogar eine Autogasanlage wurde nachträglich nachgerüstet.
Anfang letzter Woche hat Herr A feststellen müssen das sein Wagen anfängt zu Rosten, aber unter der Klarlackschicht. Diverse Spachtel- und Schweißarbeiten, sowie großflächige schlechte Nachlackierungen wurden dann bei einem Fachlackierer gesichtet. Herr A ist stinkesauer und fährt zum Autohaus B um dort diese Entdeckung mitzuteilen. Besitzer vom Autohaus B wirft einen Blick über den Wagen als wüsste er was los ist. Herr A weißt darauf hin das vertraglich was anderes festgelegt worden ist, wobei dem Herrn B rausrutscht das er von ein paar Kratzern und dem Heckschaden wusste... was Herrn A aber bis zu dem Zeitpunkt verschwiegen worden ist. Herr A weist noch zusätzlich darauf hin das die Autogasanlage bis heute noch nie richtig funktioniert hatte und ihm bei einem Ausfall auch fast das Leben gekostet hatte, da der Motor komplett ausgestiegen ist. Daher war lenken und bremsen nicht mehr möglich.
Herr B will die "Allgemeine Rechtslage" klären und den Wert neu berechnen, weil Herr A nur noch das Geld wieder haben will was er bis jetzt eingezahlt hat. Herr B hat Herrn A noch zusätzlich gesagt das der Wert der Autogasanlage nicht mehr beigerechnet wird da diese nicht im Autohaus verbaut worden ist....
Herr B hat diese woche noch viel zu tun und ist auch erstmal im Urlaub.... Herr A kann nicht warten denn er ist auf seinen Wagen angewiesen und will nicht den Wagen weiterfahren da sonst der Wert wegen den Kilometern sinken könnte....
wenn es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, in dem B dem A die Unfallfreiheit "zugesichert" hat oder es Zeugen für eine solche Zusicherung gibt, sollte A ersteinmal Beweissicherung betreiben, indem das Fahrzeug von einem Gutachter untersucht wird, der dann feststellt, dass das Fahrzeug gerade nicht unfallfrei ist. Vielleicht gibt es ja auch Zeugen, die bei dem Gespräch zwischen A und B dabei waren, als A sich beschwert hat und B zugegeben hat, von den Schäden gewußt zu haben.
A sollte ferner gegenüber dem B seine Forderungen stellen. Dabei handelt es sich um Sachmangelrechte wie Nachbesserung, Rücktritt und Schadensersatz. Diese Forderungen sollten mit einer Frist von ca. 14 Tagen verbunden sein. Sollte sich B daraufhin nicht rühren, wäre wohl der Gang zum Anwalt anzuraten.
Das Szenario könnte sich jetzt so weiter entwickeln, nachdem Herr A bei Herrn B angerufen hat:
Herr A ruft im Autohaus B an und fordert Herrn B auf, diese Angelegenheit zu beschleunigen. Doch Herr B wird sofort laut und fängt an mit Anwalt und Rechtsstreit, wenn der Herr A mit Anwalt anfangen sollte. Herr A hat in bezug auf Anwalt überhaupt nichts erwähnt. Herr B wird noch paziger und sagt das er sich nicht unter Druck bringen lassen werde, er müsse die Allgemeine Rechtslage klären und Herr A solle doch mit dem Wagen weiterfahren. Herr B würde den Wagen zurücknehmen, aber das würde lange dauern.
Herr A ist nicht gewillt so lange zu warten und findet das Herr B das nicht ernst genung nimmt und vorher noch in den Urlaub fliegen muss findet Herr A mehr als unerhört und kann nicht rechtens sein.
Sieht Herr A das falsch, oder läuft das was falsch!?
Das ist das Problem. Der Händler kann das erst einmal aussitzen und der Käufer muss sich strecken und viel Zeit investieren. Allerdings sehe ich hier eine nette Möglichkeit, die gleichzeitig noch eine saftige Rechnung für den Händler mit sich bringen würde. Wenn der Sachverständige feststellt, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, wäre sicher rechtens einen Leihwagen zu nehmen, der dann dem Händler in Rechung gestellt werden würde. Dies sollte aber vorher mit einem RA abgesprochen werden. Sollte aber rechtlich im Bereich des Möglichen liegen.
Herr B wird Herrn A das Geld zurückgeben, will Herrn A die Kilometer berechnen die er gefahren ist.
Herr A allerdings hätte, wenn er das gewusst hätte, sich den Wagen niemals gekauft.
Herr B ist auch noch so dreißt, dass dieser die Autogasanlage auch noch mit vom Wagenwert abziehen will. Da diese nicht vom Autohaus verbaut worden ist. Doch auf der Rechnung von Herrn A ist keine Fremdfirma aufgeführt, nur das Autohaus B.
Herr B wird Herrn A das Geld zurückgeben, will Herrn A die Kilometer berechnen die er gefahren ist.
Herr A allerdings hätte, wenn er das gewusst hätte, sich den Wagen niemals gekauft.
Ist meiner Meinung nach Unerheblich, da A nun das Auto gekauft und auch genutzt hat. Aber ich glaube, A könnte im Gegenzug seine Kosten für die Beweissicherung in Rechnung stellen..
Ich denke, es hätte auch unangenehmer für A werden können. Nämlich wenn B abgestritten hätte, daß der Schaden bei Verkauf vorhanden war und behauptet hätte, daß B diesen selbst herbeigeführt hat..
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