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Frage zum Petitionsrecht, bzw. Unanfechtbarkeit
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Wenn hier der Ausschuss gerne anders entscheiden wollte, aber sich daran gehindert sieht, weil er schon mal entschieden hat, könnte man Ermessensnichtgebrauch sehen.


Ich gehe bei der Eingangsfrage nicht davon aus, daß der Ausschuß sagt "Ach, wir würden ja gerne noch mal darüber beraten, liebster Antragsteller, aber oh weh, wir dürfen es nicht!". Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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