Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.04.07, 16:40 Titel:
0Klaus hat folgendes geschrieben::
Wenn hier der Ausschuss gerne anders entscheiden wollte, aber sich daran gehindert sieht, weil er schon mal entschieden hat, könnte man Ermessensnichtgebrauch sehen.
Ich gehe bei der Eingangsfrage nicht davon aus, daß der Ausschuß sagt "Ach, wir würden ja gerne noch mal darüber beraten, liebster Antragsteller, aber oh weh, wir dürfen es nicht!". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.