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Ich besitze einen Account bei einem deutschen Newsgroup-Anbieter, bei dem ich mit VISA-Karte zahle. Ich lade mit hier oft Pornobilder herunter. Ganz normale SAchen. Es gibt eine Funktion,mit der man eine gesamte Group runterladen kann. Ich habe einfach alle Groups in dieses Tool eingegeben und sämtliche Bilder und videos der letzten Tage runtergeladen.
Ich musste dann jedoch feststellen, dass da einige Bilder dabei waren, die nicht ganz sauber waren. Darauf waren Kinder im Alter von ca. 7-16 Jahren abgebildet. Insgesamt 53 Serien mit je ca. 70 Bildern. Ich bin mir nicht ganz sicher ob diese Bilder illegal waren, also ob ich mich jetzt strafbar gemacht habe. Die Kinder sind auf keinem einzigen Bild nackt. Sie tragen zwar Desouss-ähnliche Kleidung (Bikini, Tanga, etc) und posieren auch irgendwie in aufreizender Weise vor der Kamera, aber sie sind halt nicht nackt. Es werden auch keinerlei sexuelle Handlungen gezeigt oder angedeutet. Die Kinder sind auch immer alleine auf den Bildern. Bei einigen Bilder steht die Adresse der eingentlichen Seite, das sind alles solche Kindermodell seiten, die aber offensichtlich für Pädophile gemacht sind. Ich weiß nicht ob ich die hier posten darf, falls ja kann ich das ja noch machen. War das jetzt Kinderpornografie? Was kann mir passieren? SOll ich zur Polizei?
Die Newsgroup heisst {editiert - Grüße, Cicero} und ist auf dem Server frei verfügbar. Hab ich mir vorher leider nicht durchgeschaut...
Stellen sie sich doch mal vor, auf den Fotos wären keine Kinder sondern Erwachsene. Wären die Bilder dann pornografisch oder nur schmuddelige Dessousbilder?
So weit ich weiß, muss das Bild pornografisch sein, also müssen zumindestens die Geschlechtsteile offen sichtbar sein. Für Kinderpornografie müssen dann halt die Personen noch unter 14 sein.
Ich glaube ihre Bilder sind nicht strafbar.
(Das habe ich ihnen übrigend auch schon in einem anderen Forum geantwortet...)
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 04.04.07, 12:16 Titel:
Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Pornographie folgendermaßen: „Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt. (BGH St 23,44; 37,55)
Siehe dazu auch z.B. hier --> www.bka.de/profil/faq/fragen01.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.04.07, 16:49 Titel:
Kinder im Bikini sind doch in jedem besseren Versandhauskatalog (oder hat man das schon abgeschafft?). Und ab 14 ist man auch kein Kind mehr. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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So weit ich weiß, muss das Bild pornografisch sein, also müssen zumindestens die Geschlechtsteile offen sichtbar sein.
Leider falsch! Je nach Staatsanwaltschaft wird schon bei "oben ohne" Aufnahmen ein Verfahren eingeleitet, wenn z.B. ein Dildo mit auf dem Bild zu sehen ist.
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