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Person A und B bekammen vor 3 Monaten eine Anzeige wegen Betrugs.Person A und B äußerten sich auf der Polizeidienststelle zum Tatverdacht(Protokoll).Bis zum heutigen Tage hat Person A und B nichts mehr von der Staatsanwaltschaft gehört bzw. Polizeidienststelle. Müssen Person A und B einen bescheid bekommen das das Verfahren eingestellt wurde oder warum hören Person A und B nichts mehr von den Dienststellen bzw.Amtsgericht. Wie sollen sich Person A und B nun verhalten?
Einen Bescheid erhält nur der Anzeigeerstatter, die Beschuldigten erhalten höchstens eine Einstellungsnachricht. Oder aber eine Anklageschrift bzw. einen Strafbefehl. Aber je anch Umfang des Verfahrens, der durchzuführenden Ermittlungen oder aber der Aus- oder Überlastung des StA bzw für den Fall der Anklageerhebung des angerufenen Richters kann es auch bei einem einfgach gelagerten Vorwurf durchaus einmal 10-12 Monate dauern...
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