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Versammlungsgesetz formell verfassungswidrig

 
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luggi83
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 08.04.07, 20:31    Titel: Versammlungsgesetz formell verfassungswidrig Antworten mit Zitat

Hallo,

heute ist mir beim Grundrechte-Lernen folgendes aufgefallen: nach der Föderalismuskommission zählt das Versammlungsrecht ja nicht mehr zu den ausschließlichen bzw. konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes.

Das heißt ja weitergedacht nichts anderes, als dass das bestehende VersG mangels Zuständigkeit des Bundes formell verfassungswidrig, also nichtig ist. Vor allem §§ 14, 15 VersG würden dann auch keine tauglichen Schranken des Art. 8 GG mehr bilden.

Eine dunkle Vorahnung sagt mir, dass es so einfach nicht sein kann. Wirklich interessante Frage bleibt aber: WIESO?

Ideas, anyone?

Grüße,

lukas
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"Die Irrenärzte haben längst als eines der Anzeichen der Geistesstörung die Vorliebe für massenhafte Ausrufezeichen und Unterstreichungen festgestellt."
E. Engel: Gutes Deutsch (1922)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 01:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde auf die Schnelle vermuten, daß die Art. 125a, 125b, 125c GG das Fortgelten des VersG bis zu einer anderweitigen Regelung auf Länderebene sicherstellen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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luggi83
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 02:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung scheinbar ungemein. Asche über mein Haupt und vielen Dank!
_________________
"Die Irrenärzte haben längst als eines der Anzeichen der Geistesstörung die Vorliebe für massenhafte Ausrufezeichen und Unterstreichungen festgestellt."
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