Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vorschaden beachtlich?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vorschaden beachtlich?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tamina83
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 13:59    Titel: Vorschaden beachtlich? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!
Vielleicht kann ja jemand was dazu sagen...

B beschädigt des Vorderrad des Motorrads von A. Der Schaden beträgt laut Gutachten 250,- €. Bevor A das Rad reparieren kann, fährt ihm der C ins Motorrad. A bleibt unverletzt. Nur das Motorrad hat erheblichen Schaden. Laut Gutachten betragen de Reparaturkosten 1000,- € unter Einbrechnung des Vorschadens.

Anspruch des A gegen B auf 250,-€
Anspruch des A gegen C auf 1000,- €

So durchsetzbar? Oder (gestörte)Gesamtschuld? Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

nachdem bei der schadenhöhe des C der vorschaden durch b berücksichtigt wurde, ist das ganze m.e. so durchsetzbar.

ich wüßte jetzt auch keine andere, vernünftige möglichkeit...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
hallo,

nachdem bei der schadenhöhe des C der vorschaden durch b berücksichtigt wurde, ist das ganze m.e. so durchsetzbar.

ich wüßte jetzt auch keine andere, vernünftige möglichkeit...


Ich glaube, mit "Vorschaden berücksichtigt" ist nicht gemeint, dass die Reparatur des zweiten Schadens eigentlich 1250 gekostet hätte. Sondern, dass der zweite Schaden nicht repariert werden kann, ohne den Vorschaden gleich mit zu reparieren.

Oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.