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Bombendrohung = höhere Gewalt

 
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liquid
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.04.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 13:44    Titel: Bombendrohung = höhere Gewalt Antworten mit Zitat

hallo ich bin neu hier und habe eine frage...


Ist eine Bombendrohung eindeutig ein Fall "höherer Gewalt" ?

vielen dank im voraus.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Drohung selbst IMO nein.

"Höhere Gewalt" wäre aber wohl, wenn wegen einer Bombendrohung eine Straße gesperrt wird und deswegen der Bus des Reiseveranstalters Walterscheid nicht pünktlich losfährt und die Reisegruppe deswegen den Beginn des Feuerwerks "Bodenseeglück" verpaßt. Dann wäre die Straßensperrung die "höhere Gewalt", die sich dem Verantwortungs- und Einflußbereich des Reiseveranstalters entzieht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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