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Verfasst am: 10.04.07, 08:20 Titel: Reparatur am Auto
Hallo,
Kunde K lässt sein Auto in der Werkstatt W November letzten Jahres reparieren. Der Fehler war der, dass der elektrische Fensterheber defekt war und repariert werden musste. Dieser ging beim Hochschalten nicht mehr ganz zu.
W reparierte den Fehler.
Nun, im April diesen Jahres, tritt der Fehler wiederholt auf.
Hat K Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder muss K wieder die Reparaturkosten bezahlen?
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