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Verfasst am: 10.04.07, 18:40 Titel: Mahnungen ohne Unterschrift
Hallo,
folgender Fall sei angenommen:
A kündigt seinen Vertrag mit B. B akzeptiert die Kündigung nicht und fordert den A auf seinen Rechnungen zu begleichen. Auf diese Schreiben raegiert der A nicht. Letztlich kommen Briefe von Inkassounternehmen und sogar einem Rechtsanwalt. Der A ist aber in dem Glauben, dass er auf Schreiben mit Geldforderungen nicht antworten muss, weil diese maschinell erstellt sind und nicht mal eine Unterschrift tragen.
Stimmt das? Was hat es mit solchen Briefen auf sich?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 10.04.07, 19:18 Titel:
Der A ist auf dem Holzweg.
Rechnungen und auch Mahnungen sind -wie nebenbei erwähnt, auch behördliche Schreiben- ohne Unterschrift gültig.
Wenn dann in Kürze der Mahnbescheid kommt, könnte A den demnach getrost ignorieren.
Der ist auch nicht unterschrieben _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Auch Schreiben, welche keine Unterschrift tragen sind gültig, daher sollte man auch auf diese Reagieren.
Wir sind auch vor einiger Zeit auf solche "maschinellen" Mahnungen umgestiegen, trotzdem prüfen wir noch jeden Fall manuell, nur das Unterschreiben und Eintüten entfällt nun, wodurch man bei 2.000 Mahnungen innerhalb von 2 Tagen schon Zeit spart.
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