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Satzungsformulierung

 
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bjh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 09:22    Titel: Satzungsformulierung Antworten mit Zitat

Hallo,
erbitte Eure Meinung:

In einer Satzung ist festgelegt:
"Der Vorstand führt den Verein i.R. der Satzung, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie der Ordnungen, Richtlinien und Anweisungen der übergeordneten Gliederungen."

In der Folge kommen dann konkrete Ordnungen der übergeordneten Gliederungen in der Satzung:
-es soll die Prüfungsordnung gelten,
-es soll die Geschäftsordnung gelten,
-es soll die Wirtschaftsordnung gelten,
-es soll die Ehrungsordnung gelten,
-die Gestaltungsordnung soll gelten

Fraglich ist nun, ob auch nicht in der Satzung aufgeführte übergeordnete Ordnungen einzuhalten sind.

Wenn je, dann bräuchte man ja die vorgenannten gar nicht aufführen etc. Ist ein Umkehrschluß zulässig?

Gruß
BJH
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derkilian
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 176
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens ist die Grundlage jedes Handels des Vorstandes die Satzung. Andere Ordnungen können dazu kommen und auch verpflichtend sein, wenn dies in der Satzung festgehalten wurde, aber der Satzung widersprechen dürfen diese dann nicht.

Edit: Sorry, jetzt habe ich die Frage glaube ich verstanden Smilie Wenn diese übergeordneten Ordnungen, Richtlinien und Anweisungen nicht der Satzung entsprechen, sind meines Erachtens auch diese einzuhalten. Die konkret aufgeführten Ordnungen verdeutlichen dann wohl nur die Wichtigkeit dieser Ordnungen, die dem "Vereinslaien" einen schnelleren Zugang zur Arbeitsweise des Vereins geben soll. Relevant werden könnte dieser Zusatz aber eventuell, wenn Anweisungen von übergeordneten Gliederungen sich gegenseitig widersprechen. Dann würde ich persönlich die aufgeführten bei der Umsetzung bevorzugen.

Liebe Grüße,
Der Kilian.
_________________
Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Was sind in diesem Beispiel denn übergeordnete Gliederungen?
Wie steht der Verein mit diesen "übergeordnete Gliederungen" in Verbindung?

Ich vermute mal, es geht hier um einen Verein, der die Ordnungen eines Landesverbands/ Regionalverbandes/etc. beachten soll? Dann ist der Verein i.d.R. Mitglied des Verbandes. Als Mitglied muß ich mich natürlich an die Statuten, Ordnungen, etc. der Verbände halten. Dazu muß ich die einzelnen Vorschriften nicht explizit in meiner eigenen Vereinssatzung aufgeführt haben.

(Wir sind ein Mehrspartenverein im aktiven Spielbetrieb in zig unterschiedlichen Spielklassen und Sportarten.... da würde die Satzung mit einer solchen Regelung so dick wie ein Telefonbuch werden Winken )

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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