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In einer Satzung ist festgelegt:
"Der Vorstand führt den Verein i.R. der Satzung, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie der Ordnungen, Richtlinien und Anweisungen der übergeordneten Gliederungen."
In der Folge kommen dann konkrete Ordnungen der übergeordneten Gliederungen in der Satzung:
-es soll die Prüfungsordnung gelten,
-es soll die Geschäftsordnung gelten,
-es soll die Wirtschaftsordnung gelten,
-es soll die Ehrungsordnung gelten,
-die Gestaltungsordnung soll gelten
Fraglich ist nun, ob auch nicht in der Satzung aufgeführte übergeordnete Ordnungen einzuhalten sind.
Wenn je, dann bräuchte man ja die vorgenannten gar nicht aufführen etc. Ist ein Umkehrschluß zulässig?
Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.04.07, 11:04 Titel:
Meines Erachtens ist die Grundlage jedes Handels des Vorstandes die Satzung. Andere Ordnungen können dazu kommen und auch verpflichtend sein, wenn dies in der Satzung festgehalten wurde, aber der Satzung widersprechen dürfen diese dann nicht.
Edit: Sorry, jetzt habe ich die Frage glaube ich verstanden Wenn diese übergeordneten Ordnungen, Richtlinien und Anweisungen nicht der Satzung entsprechen, sind meines Erachtens auch diese einzuhalten. Die konkret aufgeführten Ordnungen verdeutlichen dann wohl nur die Wichtigkeit dieser Ordnungen, die dem "Vereinslaien" einen schnelleren Zugang zur Arbeitsweise des Vereins geben soll. Relevant werden könnte dieser Zusatz aber eventuell, wenn Anweisungen von übergeordneten Gliederungen sich gegenseitig widersprechen. Dann würde ich persönlich die aufgeführten bei der Umsetzung bevorzugen.
Liebe Grüße,
Der Kilian. _________________ Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
Was sind in diesem Beispiel denn übergeordnete Gliederungen?
Wie steht der Verein mit diesen "übergeordnete Gliederungen" in Verbindung?
Ich vermute mal, es geht hier um einen Verein, der die Ordnungen eines Landesverbands/ Regionalverbandes/etc. beachten soll? Dann ist der Verein i.d.R. Mitglied des Verbandes. Als Mitglied muß ich mich natürlich an die Statuten, Ordnungen, etc. der Verbände halten. Dazu muß ich die einzelnen Vorschriften nicht explizit in meiner eigenen Vereinssatzung aufgeführt haben.
(Wir sind ein Mehrspartenverein im aktiven Spielbetrieb in zig unterschiedlichen Spielklassen und Sportarten.... da würde die Satzung mit einer solchen Regelung so dick wie ein Telefonbuch werden )
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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