Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.04.07, 11:59 Titel: Camcorder GRAUIMPORT zur Abnahme verpflichtet??
Hallo
Käufer K bestellt im Internet einen Camcorder, es wird lediglich darauf hingewiesen,
dass das Gerät eine englische Menueführung hat, aber deutsche Anleitung.
Beim Erhalt des Gerätes stellt sich heraus, dass es sich um einen Camcorder handelt, der nicht für den europäischen Markt bestimmt war, somit auch mindere Garantieleistung des Herstellers aufweist.
Wie sollte sich K verhalten?
Wurde K vorsätzlich getäuscht?
Macht K vom 14 tägigen Wiederspruchsrecht gebrauch und sendet das Gerät zurück, dann bleibt er auf seinen Versandkosten und Nachnahmegebühren sitzen. _________________ Alle Angaben ohne Gewähr!
Bei Risiken und Nebenwirkungen schlafen Sie mit Ihrem. ..... )
Was heißt "für den europäischen Markt nicht bestimmt"? Der Camcorder lässt nicht an das Stromnetz anschließen (Stecker, Spannung usw.) oder keine deutsche Fernsehnorm (PAL)?
Was bedeutet „mindere Garantieleistung des Herstellers aufweist“? Meinen Sie keine Herstellergarantie sondern „NUR“ gesetzlicher Gewährleistungsanspruch an den Verkäufer?
der Camcorder ist technisch, bis auf die englische Menueführung, mit dem europäischen Gerät identisch.
Der Hersteller gibt aber nur 3 Montae Garantie auf dieses Gerät, auf die
für den europäischen Markt bestimmten Geräte 24 Monate!
die gesetzliche Gewährleistung ist uneingeschränkt 24 Monate. _________________ Alle Angaben ohne Gewähr!
Bei Risiken und Nebenwirkungen schlafen Sie mit Ihrem. ..... )
Wenn es nur um die Länge der Herstellergarantie geht sehe ich hier grundsätzlich kein Mangel oder gar Täuschung. Ausnahme der Händler hat in seiner Warenpräsentation mit „EU-Neuware“ , „Original Herstellergarantie“ oder ähnlich geworben. Es wäre noch im Einzelfall zu Prüfen, ob der Kunde nach der Produktbeschreiben davon ausgehen konnte das es sich um EU-Ware handelt.
Stellt sich noch die Frage, ob Kunde A die Garantie überhaupt in Deutschland einlösen kann oder alles nach Timbuktu schicken muss. Das würde ich auch noch als Mangel ansehen.
Handelt es sich um einen Mangel,
wenn die vom Hersteller gegebene Garantie von 24 Monaten
kürzer ist, ..da es sich um ein Importgerät handelt?
Bei der Bestellung ist die Ware nicht als Importware ausgewiesen. _________________ Alle Angaben ohne Gewähr!
Bei Risiken und Nebenwirkungen schlafen Sie mit Ihrem. ..... )
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.