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Camcorder GRAUIMPORT zur Abnahme verpflichtet??

 
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Nicole#
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 04.04.07, 11:59    Titel: Camcorder GRAUIMPORT zur Abnahme verpflichtet?? Antworten mit Zitat

Hallo

Käufer K bestellt im Internet einen Camcorder, es wird lediglich darauf hingewiesen,
dass das Gerät eine englische Menueführung hat, aber deutsche Anleitung.

Beim Erhalt des Gerätes stellt sich heraus, dass es sich um einen Camcorder handelt, der nicht für den europäischen Markt bestimmt war, somit auch mindere Garantieleistung des Herstellers aufweist.

Wie sollte sich K verhalten?
Wurde K vorsätzlich getäuscht?
Macht K vom 14 tägigen Wiederspruchsrecht gebrauch und sendet das Gerät zurück, dann bleibt er auf seinen Versandkosten und Nachnahmegebühren sitzen.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt "für den europäischen Markt nicht bestimmt"? Der Camcorder lässt nicht an das Stromnetz anschließen (Stecker, Spannung usw.) oder keine deutsche Fernsehnorm (PAL)?

Was bedeutet „mindere Garantieleistung des Herstellers aufweist“? Meinen Sie keine Herstellergarantie sondern „NUR“ gesetzlicher Gewährleistungsanspruch an den Verkäufer?
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Nicole#
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Camcorder ist technisch, bis auf die englische Menueführung, mit dem europäischen Gerät identisch.

Der Hersteller gibt aber nur 3 Montae Garantie auf dieses Gerät, auf die
für den europäischen Markt bestimmten Geräte 24 Monate!
die gesetzliche Gewährleistung ist uneingeschränkt 24 Monate.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 07.04.07, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es nur um die Länge der Herstellergarantie geht sehe ich hier grundsätzlich kein Mangel oder gar Täuschung. Ausnahme der Händler hat in seiner Warenpräsentation mit „EU-Neuware“ , „Original Herstellergarantie“ oder ähnlich geworben. Es wäre noch im Einzelfall zu Prüfen, ob der Kunde nach der Produktbeschreiben davon ausgehen konnte das es sich um EU-Ware handelt.

Stellt sich noch die Frage, ob Kunde A die Garantie überhaupt in Deutschland einlösen kann oder alles nach Timbuktu schicken muss. Das würde ich auch noch als Mangel ansehen.
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Nicole#
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Anmeldungsdatum: 14.08.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Handelt es sich um einen Mangel,
wenn die vom Hersteller gegebene Garantie von 24 Monaten
kürzer ist, ..da es sich um ein Importgerät handelt?

Bei der Bestellung ist die Ware nicht als Importware ausgewiesen.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nicole# hat folgendes geschrieben::
Handelt es sich um einen Mangel,
wenn die vom Hersteller gegebene Garantie von 24 Monaten
kürzer ist, ..da es sich um ein Importgerät handelt?



Ja, aber nur wenn der Verkäufer die Herstellergarantie zugesichert hat.
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