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GEZ-Befreiung

 
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funka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.04.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.04.07, 10:46    Titel: GEZ-Befreiung Antworten mit Zitat

Hallo,

die GEZ setzt Gebühren rückwirkend, d.h. in einer Wohngemeinschaft wurde kontrolliert, man merkt aha die Bewohner müssen zahlen. Daraufhin müssen die Bewohner rückwirkend über 5 Monate bezahlen. Nun können sie sich aber freistellen lassen aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dies geht jedoch nicht rückwirkend, nein sogar nur im folgenden Monat nach dem Befreiungsantrag...
Die Bewohner stutzen und sollen bezahlen...
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funka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.04.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.04.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das so korrekt?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.04.07, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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funka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.04.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Warum?
Die Bewohner müssen eigentlich keine GEZ bezahlen, da sie Schüler sind. Die GEZ setzt Ihnen dann die Kosten noch rückwirkend, obwohl sie in der Zeit auch Schüler waren. Wie geht das?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Haben sie fuer diesen Zeitraum eine Befreiung?
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funka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.04.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der Befreiungsantrag wurde gestellt als die GEZ das Geld verlangt hat. Hätten sie den Antrag vorher stellen müssen bevor sie die Ausbildung begonnen haben?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Halten wir mal fest, anstatt dass die Schueler ihre Radio- und Fernsehgeraete ordentlich angemeldet haben und sofort einen Befreiungsantrag gestellt haben, sind sie erstmal 5 Monate rumgesessen und haben sich gedacht, die GEZ merkts schon eh nicht. Und nun wird gejammert.
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funka
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.04.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Leider aus der Unwissenheit resultierend. Also darf die GEZ das Geld trotzdem rückwirkend einkassieren?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

funka hat folgendes geschrieben::
Also darf die GEZ das Geld trotzdem rückwirkend einkassieren?
Nochmal: ja. Mit den Augen rollen Dummheit schützt vor Zahlungspflicht nicht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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