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Werbeeinnahmen sind Einkommen wie ein Einkommen aus (un)selbständiger Arbeit auch.
Wären m.E. also zu versteuern bzw. im Rahmen einer Steuererklärung anzugeben. Ob man am Ende wirklich Steuern zahlen muss oder der Betrag unterm Strich unter die eine oder andere Geringfügigkeitsgrenze fällt, kann ein Steuerberater sicherlich besser sagen.
Einen Gewerbeschein gibts bei der Stadt für wenige Euro, dort wird auch weitere Auskunft erteilt ( auch für Minderjährige mit Einverständnis der Eltern). Das Finanzamt meldet sich dann automatisch und klärt das steuerliche ab.
Ein Impressum ist ja sowieso Pflicht. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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