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Mehr als oft lese ich hier im Forum und in der Presse etwas zu Hartz 4. Von meinem Bekanntenkreis her ist es mir auch bekannt.
Wenn man ein Hartz 4 fall wird, muss man seine kompletten wirtschaftlichen, familiären und privaten Verhältnisse offen legen. Verstößt das nicht gegen unsere Grundgesetze?
Ich will mit diesem Beitrag nicht auf irgendwelche Gesetze oder Verfassungen herumreiten. Nur stören mich zum beispiel folgende Punkte:
- Wohnt man in einer WG mit beispielsweise 3 Mitbewohnern, müssen alle drei einen Antrag als Lebenspartner ausfüllen.
- Ebenso werden bis zu einem gewissen alter die Eltern mit angerechnet, auch wenn man nicht zusammen wohnt. Evtl. sogar garkein Kontakt besteht.
Ist das nicht eine gewissen Art und weiße einer Drangsalierung damit der "Kunde" erst garnicht den Antrag abgibt?
Ich kenne da auch ein schönes Beispiel aus meinem Bekanntenkreis:
Er ist Arbeitslos. Findet eine neue Freundin und zieht zu ihr. Beide haben komplett eigenes Geld. Teilen sich so gut wie nichts, außer das er einen Beitrag zur Miete macht und jeder mal für beide einkaufen geht. Jetzt ist er mehr als 6 Monate arbeitslos und muss Hartz 4 beantragen. Nach der "Abrechnung" bleibt der Freundin 890 Euro netto übrig. Fazit: Sein Antrag auf Hartz 4 wird abgelehnt. Er ist noch nicht mal Sozialversichert. Nach abzug von Kranken und Sozialversicherung bleiben beiden mit ihrem Gehalt nur 570 Euro zu leben. Dabei will sie ihm ja garnichts von ihrem Geld geben.....
Das ganze Verstößt doch gegen jedweder Regel.
Wohin ist da die Emannzipierung der Frauen - hier will doch auch jeder sein eigenes Geld verdienen. _________________ Recht hat der, der recht bekommt!
Wenn man ein Hartz 4 fall wird, muss man seine kompletten wirtschaftlichen, familiären und privaten Verhältnisse offen legen. Verstößt das nicht gegen unsere Grundgesetze?
Warum bzw. Inwiefern? Wenn man "Hartz IV-Fall" wird, stellt man einen Antrag auf eine Sozialleistung, die einem den Lebensunterhalt sichern soll. Dies ist der Zweck der Leistungen nach dem SGB II, nicht mehr, nicht weniger-der Lebensunterhalt soll gesichert sein. Dies ist auch das was das Sozialstaatsprinzip des GG für diese Fälle vorgibt.
Der Lebensunterhalt ist aber (hinsichtlich der Frage, ob der Lebensunterhalt auch ohne Sozialleistung gesichert ist, als auch hinsichtlicher der Frage in welcher Höhe Sozialleistungen erbracht werden müssen, um den Lebensunterhalt zu sichern) abhängig von den wirtschaftlichen, familiären und privaten Verhältnissen des Antragstellers. Dementsprechend kann man eine Leistung, die den Lebensunterhalt sichern soll ohne Kenntnis der wirtschaftlichen, familiären und privaten Verhältnissen des Antragstellers nicht erbringen.
Eine solche Leistung würde höchstens zufällig genau den Lebensunterhalt sichern, in vielen Fällen würden Leistung zu niedrig erbracht, in ca. ebenso vielen anderen Fällen in einer Höhe, die über das Maß, das zur Sicherung des Lebensunterhalt erforderlich ist, hinaus geht.
Inwiefern dann die Offenlegung der wirtschaftlichen, familiären und privaten Verhältnisse gegen Verfassungsprinzipien verstoßen soll, erschliesst sich mir nicht.
Zitat:
- Wohnt man in einer WG mit beispielsweise 3 Mitbewohnern, müssen alle drei einen Antrag als Lebenspartner ausfüllen.
Das ist in dieser Pauschalität schlichtweg falsch, eine WG ist nicht auotmatisch eine Bedarfsgemeinschaft, da mußschon mehr dazu kommen, vgl. §7 (3) Nr. 3 -c) SGB II
Zitat:
- Ebenso werden bis zu einem gewissen alter die Eltern mit angerechnet, auch wenn man nicht zusammen wohnt. Evtl. sogar garkein Kontakt besteht.
Dies ist genauso falsch, wenn nicht noch falscher. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören immer nur die dem Haushalt angehörenden Kinder, vgl. §7 (3) Nr.4 SGB II
Zitat:
Ist das nicht eine gewissen Art und weiße einer Drangsalierung damit der "Kunde" erst garnicht den Antrag abgibt?
Abgesehen von der Falschheit der Aussagen, wirkt sich eine bestehende Bedarfsgemeinschaft auch die Höhe des zu sichernden Lebensunterhalts aus (der kann dadurch größer oder auch kleiner werden). Dementsprechend ist das keine Drangsalierung gar nicht erst einen Antrag abzugeben, sondern notwendig um das verfassungsrechtliche Sozialstaatsprinzip umzusetzen. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Zuletzt bearbeitet von Toph am 12.04.07, 08:15, insgesamt 2-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 11.04.07, 23:20 Titel:
Zitat:
Er ist Arbeitslos. Findet eine neue Freundin und zieht zu ihr. Beide haben komplett eigenes Geld. Teilen sich so gut wie nichts, außer das er einen Beitrag zur Miete macht und jeder mal für beide einkaufen geht. Jetzt ist er mehr als 6 Monate arbeitslos und muss Hartz 4 beantragen. Nach der "Abrechnung" bleibt der Freundin 890 Euro netto übrig. Fazit: Sein Antrag auf Hartz 4 wird abgelehnt. Er ist noch nicht mal Sozialversichert. Nach abzug von Kranken und Sozialversicherung bleiben beiden mit ihrem Gehalt nur 570 Euro zu leben. Dabei will sie ihm ja garnichts von ihrem Geld geben.....
Das ganze Verstößt doch gegen jedweder Regel.
Wohin ist da die Emannzipierung der Frauen - hier will doch auch jeder sein eigenes Geld verdienen.
Da kann ich nur 100%ig zustimmen. Das geht mir auch gehörig gegen den Strich...
Sozialstaat heisst in meinen Augen, dass im Fall des Falles alle (also die gesammte Gesellschaft) für den Bedürtigen einspringt und nicht jemand dazu genötigt wird bzw. jemand ohne Unterhaltsanspruch mehr oder weniger "rechtelos" gestellt wird.
Insbesondere nervt mich diese Dreistigkeit vom Staat mal wieder vorzuschrieben wie man in einer Beziehung zu leben hat (bzw selbstherrlich zu definieren in was für einer Beziehung man angeblich lebt). Das geht den Staat meines Erachtens überhaupt nichts an. Ich bin immer wieder erschüttert, dass auch die freiheitsliebende FDP da nichts dagegen hat... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 57 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 12.04.07, 07:21 Titel:
Das was mich an dem ganzen Produkt stört ist:
Man ist Arbeitslos und lebt in einer Beziehung.
Da kann auf einmal ein Umzug in eine andere Stadt "gefordert" werden. Der Lebenspartner wird dann nicht mit "eingerechnet", außer die Beziehung hat nachweißlich länger als 2 Jahre festen bestand.
Wird man auf einmal H4 empfänger, gilt jede Beziehung ab dem ersten Tag.
Machen sich die Ämter da nicht irgendwie gegenseitig die Taschen voll? _________________ Recht hat der, der recht bekommt!
Machen sich die Ämter da nicht irgendwie gegenseitig die Taschen voll?
Ein Blick in Zeitungen, Internet und die (meist leeren) STadtkassen beweist: Hartz IV macht den Ämtern die Taschen leer, nicht voll... _________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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