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Verfasst am: 12.04.07, 09:16 Titel: Von Bäumen im Garten und cholerischen Nachbarn - in Bayern
Hallo,
vielleicht kann jemand helfen. Eigentümer A wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 7 Parteien. Die Eigentumswohnung ist im Erdgeschoss. Seit Jahren nutzt Eigentümer A den gemeinschaftlichen Garten über ein Sondernutzungsrecht. Alle bisherigen Kosten (Bepflanzung, Instandhaltung, Gartenzaun, …) wurden bisher komplett von Eigentümer A getragen. In dem Garten stehen verschiedene Bäume (allerdings schon seit Jahren). Die Bäume sind etwa 8 Meter von Haus entfernt. Angrenzend zum Grundstück ist ein Naturschutzgebiet.
Jetzt zum Problem. Über Eigentümer A wohnt ein Nachbar B, der sich durch die Bäume eingeschränkt fühlt. Lt. seiner Aussage würden ihm die Bäume die Sicht auf das Naturschutzgebiet nehmen und dies würde den Wert seines Eigentums mindern. Wir reden hier von insgesamt 3 Bäumen die über eine Länge von etwa 12 Metern gepflanzt sind. Die Höhe der Bäume beträgt etwa 15 Meter, 4 und 5 Meter. Die Bäume werden jeden Herbst ausgeschnitten und sich nicht ausladend. Nachbar B verlangt nun, dass die Bäume weiter gekürzt werden. Hat er darauf einen Anspruch? Kann sich Eigentümer A dagegen wehren?
Eine vernünftige Einigung ist leider nicht zu erzielen, da es sich bei Nachbar B um das Exemplar "Choleriker" handelt und jeglicher Einigungsversuch mit lautem Geschrei seinerseits und ungläubigen Kopfschütteln von Eigentümer A endet.
Für Hilfe, Tipps und Rat bin ich dankbar!!!
Thomas Puritscher
Zuletzt bearbeitet von T_Puritscher am 12.04.07, 11:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
Ich habe noch von keinem deutschen Gesetz gehört, das den freien Ausblick garantiert. Daher dürfte Nachbar B schlechte Karten haben, solange die Bäume seine Wohnung nicht extrem verdunkeln.
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