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Von Bäumen im Garten und cholerischen Nachbarn - in Bayern

 
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T_Puritscher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 09:16    Titel: Von Bäumen im Garten und cholerischen Nachbarn - in Bayern Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht kann jemand helfen. Eigentümer A wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 7 Parteien. Die Eigentumswohnung ist im Erdgeschoss. Seit Jahren nutzt Eigentümer A den gemeinschaftlichen Garten über ein Sondernutzungsrecht. Alle bisherigen Kosten (Bepflanzung, Instandhaltung, Gartenzaun, …) wurden bisher komplett von Eigentümer A getragen. In dem Garten stehen verschiedene Bäume (allerdings schon seit Jahren). Die Bäume sind etwa 8 Meter von Haus entfernt. Angrenzend zum Grundstück ist ein Naturschutzgebiet.

Jetzt zum Problem. Über Eigentümer A wohnt ein Nachbar B, der sich durch die Bäume eingeschränkt fühlt. Lt. seiner Aussage würden ihm die Bäume die Sicht auf das Naturschutzgebiet nehmen und dies würde den Wert seines Eigentums mindern. Wir reden hier von insgesamt 3 Bäumen die über eine Länge von etwa 12 Metern gepflanzt sind. Die Höhe der Bäume beträgt etwa 15 Meter, 4 und 5 Meter. Die Bäume werden jeden Herbst ausgeschnitten und sich nicht ausladend. Nachbar B verlangt nun, dass die Bäume weiter gekürzt werden. Hat er darauf einen Anspruch? Kann sich Eigentümer A dagegen wehren?

Eine vernünftige Einigung ist leider nicht zu erzielen, da es sich bei Nachbar B um das Exemplar "Choleriker" handelt und jeglicher Einigungsversuch mit lautem Geschrei seinerseits und ungläubigen Kopfschütteln von Eigentümer A endet.

Für Hilfe, Tipps und Rat bin ich dankbar!!!

Thomas Puritscher


Zuletzt bearbeitet von T_Puritscher am 12.04.07, 11:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
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nealtz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.12.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Du erhälst sicher mehr Antworten, wenn Du Deinen Fall entsprechende den Regeln des Forums darstellst (siehe hier).

Zuletzt bearbeitet von nealtz am 12.04.07, 12:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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T_Puritscher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nealtz, danke für den Hinweis!!!
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cobold64
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe noch von keinem deutschen Gesetz gehört, das den freien Ausblick garantiert. Daher dürfte Nachbar B schlechte Karten haben, solange die Bäume seine Wohnung nicht extrem verdunkeln.
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