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: hallo...angenommen ein fahrzeug hat lt gutachten einen totalschaden. reparatur ca. 4100€, wiederbeschaffungswert ca. 3300€
: ist es jetzt möglich, dass man sich von der versicherung den wiederbeschaffungswert ausbezahlen , das fahrzeug aber selbst reparieren lässt ? oder meckert da die versicherung dass man das auto weiterfährt, obwohl sie einem ja ausbezahlt hat ?
: bin gespannt wie das aussieht ?
Hallo,
es gibt da den § 13 Abs. 5 AKB. Musst mal schauen, ob der in deinen Bedingungen/Vertrag auch so steht:
"Wird das Fahrzeug nicht oder nicht vollständig repariert, so ersetzt der VR die geschätzten Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes."
Leistungsgrenze ist dann der um den Restwert des Fahrzeuges verminderte Wiederbeschaffungswert.
LG
Petra
Verfasst am: 20.12.04, 11:01 Titel: Haftpflicht oder Kasko?
Mit ist nicht ganz klar, ob Du Dich auf Haftpflicht oder Kasko beziehst.
In einer Vollkaskoversicherung gibt es Reparaturkosten bis maximal Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbeteiligung erstezt. Den Rest muß Du selbst tragen.
In der KFZ Haftpflichtversicherung gilt die 130% Opfergrenze. Wenn ich mich nicht verrechnet habe, fällt Dein Beispiel hier noch drunter. Du darfst eine sach- und fachgerechte (und vor allem vollständige) Reparatur nach Gutachten grundsätzlich auf Kosten des Schädigers vornehmen.
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