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Verfasst am: 12.04.07, 18:05 Titel: Geruchsbelästigung durch Zwergziegenhaltung
Hat ein Grundstücksbesitzer eine Chance vor Gericht, wenn im angrenzenden Grundstück Zwergziegen gehalten werden und von diesen eine erhebliche Geruchsbelästigung ausgeht?
Beim durchlüften im Sommer dringt der Geruch ins Haus ein (je nach Windrichtung), der eigene Garten kann kaum mehr zur Erholung genutzt werden, da die Ziegen (mittlerweile 5 Stück) direkt nebenan in einem Stall mit Freilauf gehalten werden.
Soetwas mindert doch die Lebensqualität ungemein?
Danke für Eure Meinungen
Hat ein Grundstückbesitzer Chancen vor Gericht, wenn an sein Grundstück eine Strasse vorbeiführt? Denn es führt zur Geruchsbelästigung, wenn da stinkende Autos vorbeifahren. Das mindert doch die Lebensqualität.
Hat ein Grundstücksbesitzer Chancen vor Gericht, wenn auf seinem Grundstück bei Regenwetter Regentropfen fallen? Denn man wird ja nass, wenn man sich auf seinem Grundstück sonnt. Das mindert doch die Lebensqualität.
mit etwas Verspätung: Falls die Ziegenhaltung nicht ortsüblich ist (zB bei Gebieten mit Bauernhöfen), kann Unterlassung verlangt werden.
Falls die Ziegen sich in einer "baulichen Anlage" zB Zaun befinden, kann die Bauausichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung aussprechen. _________________ mfg
Klaus
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