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Rückgaberecht Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat ?

 
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turboman2
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 11:16    Titel: Rückgaberecht Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat ? Antworten mit Zitat

Muss der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem privaten Käufer ein Rückgaberecht einräumen?

Wenn ja:
1.) Wielange dauert die Frist? Auch diese 14 Tage wie im Einzelhandel usw. üblich?
2.) Kann/darf man die Rückgabe vertraglich trotzdem irgendwie ausschliessen? Denn nach dem Verkauf kümmert man sich ja gerne um ein Ersatzauto, und wenn Tage später der Käufer unter irgendwelchen Vorwänden mit dem Auto zurückkommt, hat man ja 2 am Hals.
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, muss er nicht. Ein Widerrufsrecht besteht nur zwischen Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern und auch dort nur unter weiteren Voraussetzungen. Bsp: Fernabsatzgeschäft (Bestellung in einem Onlineshop).
Sinn und Zweck der Widerrufsregelung ist es, dass der Verbraucher die Sache, z.B. bei Onlinebestellung nicht in Augenschein nehmen konnte und es ihm daher möglich sein soll, sich von dem Vertrag innerhalb einer Frist wieder zu lösen.
Bei einem Autokauf von Verbraucher zu Verbraucher wird dieses Rückgaberecht nicht gewährt. Man muss sich klar machen, dass der Widerruf eine Ausnahme sein soll und nicht die Regel! Grds. gilt nämlich der Grundsatz pacta sunt servanda, sprich: Verträge sind einzuhalten! Es besteht kein Grund von diesem Prinzip abzuweichen, wenn es um einen "gleichberechtigten" Vertrag unter Verbauchern geht.
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turboman2
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Aber man weiß ja nie was wieder in irgendwelchen EU-Richtlinien neu beschlossen wurde. Bin da nicht immer so ganz auf dem Laufenden.

Danke Winken
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FABKN
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BeitragVerfasst am: 12.04.07, 17:18    Titel: Re: Rückgaberecht Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat Antworten mit Zitat

~~~Kai~~~ hat folgendes geschrieben::
1.) Wielange dauert die Frist? Auch diese 14 Tage wie im Einzelhandel usw. üblich?


Geschockt

In welchem Einzelhandel usw. ist das denn üblich?
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turboman2
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 17:28    Titel: Re: Rückgaberecht Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
~~~Kai~~~ hat folgendes geschrieben::
1.) Wielange dauert die Frist? Auch diese 14 Tage wie im Einzelhandel usw. üblich?


Geschockt

In welchem Einzelhandel usw. ist das denn üblich?


Also wenn ich z.B. ein Fernsehgerät im Fachmarkt kaufe, dann kann ich das Gerät ohne jegliche Begründung innerhalb 14 Tage einfach wieder zurückgeben und das Geld zurück verlangen, oder nicht? Aber das ist dann ja ne Sache zwischen Unternehmen und privat...
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 12.04.07, 17:31    Titel: Re: Rückgaberecht Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat Antworten mit Zitat

~~~Kai~~~ hat folgendes geschrieben::
Also wenn ich z.B. ein Fernsehgerät im Fachmarkt kaufe, dann kann ich das Gerät ohne jegliche Begründung innerhalb 14 Tage einfach wieder zurückgeben und das Geld zurück verlangen, oder nicht? Aber das ist dann ja ne Sache zwischen Unternehmen und privat...


Das ist toll, wenn einige Unternehmen soetwas auf Kulanzbasis anbieten. Einen Rechtsanspruch hierauf gibt es aber nicht - weder zwischen Unternehmen und Verbraucher noch zwischen Verbraucher und Verbraucher.
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turboman2
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 17:39    Titel: Re: Rückgaberecht Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::

Das ist toll, wenn einige Unternehmen soetwas auf Kulanzbasis anbieten. Einen Rechtsanspruch hierauf gibt es aber nicht - weder zwischen Unternehmen und Verbraucher noch zwischen Verbraucher und Verbraucher.


Dann ging da aber was schwer an meinen Augen und Ohren vorbei. Soweit ich das aufgefasst habe ich das eine allgemeine Pflicht resultierend aus einem EU-Beschluss.....
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 12.04.07, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre mir neu, wenn jeder nach Belieben einkaufen könnte und nach 2 Wochen die Sachen einfach so wieder zurückgeben könnte.

Wenn man jedoch im nächsten Sommerurlaub mit einer supertollen Videokamera Aufnahmen machen möchte, allerdings kein Geld dafür ausgeben möchte, wäre es ja eigentlich super.

Nach dem Urlaub, könnte man sich die entsprechend Nachbearbeitungsgeräte vom Fachhändler "ausleihen" und anschließend beim Computerhändler die nötige Computerausrüstung "ausleihen", um alles zu vervielfältigen.

Nur mit den Verbrauchsmaterialien wird's schwierig.... Oder?
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turboman2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

FABKN hat folgendes geschrieben::
Es wäre mir neu, wenn jeder nach Belieben einkaufen könnte und nach 2 Wochen die Sachen einfach so wieder zurückgeben könnte.

Wenn man jedoch im nächsten Sommerurlaub mit einer supertollen Videokamera Aufnahmen machen möchte, allerdings kein Geld dafür ausgeben möchte, wäre es ja eigentlich super.

Nach dem Urlaub, könnte man sich die entsprechend Nachbearbeitungsgeräte vom Fachhändler "ausleihen" und anschließend beim Computerhändler die nötige Computerausrüstung "ausleihen", um alles zu vervielfältigen.

Nur mit den Verbrauchsmaterialien wird's schwierig.... Oder?


Also ich will mich jetzt nicht über Sinn oder Sinnlosigkeit einer solchen Regelung (wenn es sie denn wirklich gibt) streiten. Ich weiß nur dass da vor einem Jahr (oder waren es doch schon 2 *kopfkratz*) irgendwas war in der Hinsicht. Obs jetzt tatsächlich ne Pflicht ist oder nicht, kann ich jetzt nach deiner absoluten Gegenwehr selbst nicht mehr sagen.

Ich selbst hab mal nen TFT-Monitor gekauft und hab dem Begriff "Reaktionszeit", der bei dem Gerät äußerst hoch war, keine grosse Bedeutung geschenkt. Die entstehenden Schlieren beim Scrollen haben aber massiv gestört weshalb ich das Gerät zurückgebracht habe. Wenn mich der Verkäufer nicht zum Kauf eines anderen besseren Gerätes zum gleichen Preis überredet hätte, wäre ich mit leeren Taschen und vollem Geldbeutel wieder rausmaschiert ohne dass mich Jemand am Kragen festgehalten hätte.....
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 12.04.07, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

~~~Kai~~~ hat folgendes geschrieben::
Also ich will mich jetzt nicht über Sinn oder Sinnlosigkeit einer solchen Regelung (wenn es sie denn wirklich gibt) streiten. Ich weiß nur dass da vor einem Jahr (oder waren es doch schon 2 *kopfkratz*) irgendwas war in der Hinsicht. Obs jetzt tatsächlich ne Pflicht ist oder nicht, kann ich jetzt nach deiner absoluten Gegenwehr selbst nicht mehr sagen.


Ich lasse mich diesbezüglich wirklich gern eines Besseren belehren - fände eine solche Regelung aber gänzlich absurd. Wer weiß, vielleicht kann ja jemand aus der hiesigen Gemeinde mehr zum Thema berichten...!?

~~~Kai~~~ hat folgendes geschrieben::
Ich selbst hab mal nen TFT-Monitor gekauft und hab dem Begriff "Reaktionszeit", der bei dem Gerät äußerst hoch war, keine grosse Bedeutung geschenkt. Die entstehenden Schlieren beim Scrollen haben aber massiv gestört weshalb ich das Gerät zurückgebracht habe. Wenn mich der Verkäufer nicht zum Kauf eines anderen besseren Gerätes zum gleichen Preis überredet hätte, wäre ich mit leeren Taschen und vollem Geldbeutel wieder rausmaschiert ohne dass mich Jemand am Kragen festgehalten hätte.....


Ja, wie gesagt: Auf freiwilliger Basis besteht auch die Möglichkeit, seinen Kunden das gesamte Warenlager zu schenken. Aber einen Rechtsanspruch gibt's darauf (noch) nicht - also auf das vierzehntägige Rückgaberecht. Winken


.... und auf das Warenlager.....
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 18:07    Titel: Re: Rückgaberecht Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat Antworten mit Zitat

@Kai
Stimmt!
Sie haben vollkommen Recht mit dieser Aussage
~~~Kai~~~ hat folgendes geschrieben::
Dann ging da aber was schwer an meinen Augen und Ohren vorbei. .

Das Bsp. TFT fällt unter Kulanz oder was auch möglich ist Gewährleistung in diesem Fall
unbewußt (§ 434 i.V.m. 437 BGB), im übrigen wird der K. dem VK schon irgendwie eine weitere Kaufabsicht signalisiert haben.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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turboman2
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 18:40    Titel: Re: Rückgaberecht Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
@Kai
Stimmt!
Sie haben vollkommen Recht mit dieser Aussage
~~~Kai~~~ hat folgendes geschrieben::
Dann ging da aber was schwer an meinen Augen und Ohren vorbei. .


Na ich wusste doch das ich richtig liege Lachen

Wie auch immer. Das ganze Thema ob das Rückgaberecht eine Pflicht ist oder nicht überfliesst das ursprünglich Thema ziemlich sehr. Meine eigentliche Frage wurde beantwortet, sprich mir wurde geholfen Winken Deshalb wars das für mich soweit.
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onzlaught
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

14 Tage Rücktrittsrecht bei Nichtgefallen ? Eindeutig ja --- Bei Internet- oder Haustürgeschäften

Im Fachhandel mit Verkaufsgespräch etc. --- nein
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