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Gegen wen besteht Schadensersatzanspruch???

 
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ghostrider75
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 22:58    Titel: Gegen wen besteht Schadensersatzanspruch??? Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

ich hab da ein Problem und erbitte Eure Hilfe bzw. Meinung

also, Kollege A hat ein Grundstück und lässt die darauf befindlichen Bäume durch eine Firma B fällen. Dabei wurde (wahrscheinlich) beim Nachbarn C Eigentum auf seinem Grundstück beschädigt.
Firma B sagt: ich war es nicht.
Gegen wen müsste der Nachbar C denn nun auf Schadensersatz klagen? Gegen den Kollegen A, der den Auftrag gegeben hat (dieser muss dann wiederum gegen Firma B klagen) oder gleich gegen die Firma B, die sagt, sie war es nicht?

vielen Dank

Lachen
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip kann C A und B gleichzeitig verklagen.

Wenn jedoch B den Schaden verursacht hat, ist eine Klage gege B sinnvoll.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Im ersten Schritt kann C seine Forderungen nebst Begründung auch selbst bei B anmelden.
Der Klageweg steht dann immer noch offen.

Oder wäre es geschickter zunächst die strafrechtliche Seite (Sachbeschädigung) zu klären um den Schadenersatz vom so festgestellten Verursacher zu verlangen?
C braucht auf jeden Fall Beweise.
_________________
chatterhand
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ghostrider75
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke ersteinmal für Eure Hilfe.

der Geschädigte C hat telefonisch beim Eigentümer A den Schaden angezeigt. Daraufhin hat der Eigentümer A in Schriftlicher Form den Schaden bei der Firma B angezeigt mit dem Verweis, das diese ja für solche Fälle eine Betriebhaftpflicht hat. (Dieser Brief ging zur Ansicht auch an den Geschädigten.) Die Firma B hat auf diesen Brief nicht reagiert. Jedoch will der Geschädigte C gegen den Eigentümer A auf Schadensersatz klagen. Und der Eigentümer A weiß, ehrlich gesagt, im Moment nicht, wie er sich verhalten soll.
Weinen
Danke
ghostrider75
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chatterhand
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

als A würde ich den Vorgang meiner Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bzw. meiner Privathaftpflichtversicherung melden und dieser das weitere Geschehen überlassen.

Die Versicherung wird dann den Anspruch prüfen und ggfs. abwehren oder an B bzw. dessen Haftpflichtversicherung verweisen.
_________________
chatterhand
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