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Bei Kfz-Reparatur Stehbolzen abgerissen - Mehrkosten ?

 
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 09:22    Titel: Bei Kfz-Reparatur Stehbolzen abgerissen - Mehrkosten ? Antworten mit Zitat

Wenn bei einer Kfz.-Reparatur der Auspuffkrümmer abgebaut und ausgetauscht werden muß und dabei ein Stehbolzen (Gewinde, welches zur Befestigung des Auspuffkrümmers am Motor dient) abbricht, wer kommt für die (meist erheblichen) Mehrkosten auf ?

Mehrkosten sind ggf. Ausbohren des Gewindes, Demontage/Montage Zylinderkopf, Nebenarbeiten.

Hinweis:
Es ist allgemein bekannt, dass diese Stehbolzen bei allen Autos mit der Zeit korrodieren und so fest sitzen, dass bei Demontage des Auspuffkrümmers immer mal ein oder mehrere Stehbolzen abbrechen können.
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Ansicht nach in diesem Fall der Kunde, auch wenn es ärgerlich ist. Die Begründung haben Sie im letzten Satz schon selbst geliefert.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde ich so nicht unterschreiben.

Bringe ich das Fahrzeug in eine zertifizierte Meisterwerkstatt und die evtl. kritische Reparatur wird angenommen, möchte ich nicht für die mögliche Fahrlässigkeit des Monteurs haften.
Kollateralschäden dieser Art können einfach umgangen werden, in dem die Werkstatt auf Grund der bekannten Risiken den Auftrag ablehnt.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Na schön, eine gute Werkstatt macht den Kunden vorher darauf aufmerksam, dass der Bolzen vermutlich abreißen wird. In diesem Fall müsste der Kunde das dann aber doch auch bezahlen, oder auch dann nicht?
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Werkstatt auf dem Reparaturauftrag entsprechendes vermerkt (sinngemäß: "Es kann sein, dass der Bolzen altersbedingt abbricht/ausgetauscht werden muss"), dann stimme ich dir zu.
Aber wenn der Laie unbedarft sein Auto wegbringt und so etwas passiert......keine Ahnung, mein Bauchgefühl sagt mir: "Eher nicht".
_________________
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Meiner Ansicht nach in diesem Fall der Kunde, auch wenn es ärgerlich ist. Die Begründung haben Sie im letzten Satz schon selbst geliefert.

Wenn das so wäre, würde mir als Monteur grundsätzlich jeder Stehbolzen abreissen!
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Von jedem Stehbolzen habe ich nichts geschrieben. Bei dem zur Rede stehenden halte ich es sachlich nach wie nicht für nicht für einen Fehler des Monteurs, wenn der Bolzen abreißt. Dass die Werkstatt dies vorher sagen sollte, habe ich ja bereits eingeräumt.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.04.07, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Was wäre geschehen wenn die Werkstatt das vorher sagt? DEr kunde hätte trotzdem den neuen Krümmer gebraucht. Wenn der Monteur bei der bekannten Gefahr vorher ordentlich karacho oder wie deises wunderbare Schmierkriechlöseallesmittel auch immer heisst nimmt und es passiert trotzdem, dann liegt der eingetretene Schaden in der Sphäre des Kunden. Ansonsten...
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

soweit ich weiß, gibt es bei Vertragswerkstätten(!) für die meisten Arbeiten seitens des Herstellers Arbeitszeitvorgaben (AW).
Da ist idR die jeweilige Erschwernis bereits mit drin.
Dem Kunden darf dann auch nicht mehr Arbeitszeit berechnet werden als vorgegeben.

Treten zusätzliche Erschwernisse wie abreißende Schrauben/Bolzen auf, dürfen die auch berechnet werden.
Ich denke man kann davon ausgehen, daß die Bolzen bei der Selbstreparatur auch abgerissen wären.
Aber vielleicht meldet sich ja noch ein Spezialist dazu zu Wort...
_________________
chatterhand
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Agent Provocateur
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 13.04.07, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Ich denke man kann davon ausgehen, daß die Bolzen bei der Selbstreparatur auch abgerissen wären.



Ob der Bolzen im Falle einer Selbstreparatur auch abgerissen wäre, ist mE unerheblich. Ein evtl. Schadenersatzanspruch des Bestellers gem. §§ 280 I, 634 Nr.4 Fall 1, 633, 631 BGB erfordert eine Pflichtverletzung (iSd § 280 I BGB) des Unternehmers, wobei dessen Verschulden vermutet wird. Die Exkulpation wird dem Unternehmer jedenfalls nicht dadurch gelingen, dass er vorträgt, dass der Bolzen auch bei einer Selbstreparatur abgerissen wäre, denn Sinn und Zweck des Aufsuchens einer Fachwerkstatt ist ja gerade die fachmännische Reparatur. Entscheidend ist daher vielmehr die Frage, ob der Bolzen auch bei einem anderem Fachmann abgerissen wäre, da es nicht vermeidbar war. Ob dies der Fall ist oder nicht kann allenfalls ein Gutachter feststellen. Lässt es sich nicht mehr feststellen hat der Unternehmer aufgrund des vermuteten Verschuldens die Kosten zu tragen.
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