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Leon6 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 613
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Verfasst am: 13.04.07, 09:22 Titel: Bei Kfz-Reparatur Stehbolzen abgerissen - Mehrkosten ? |
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Wenn bei einer Kfz.-Reparatur der Auspuffkrümmer abgebaut und ausgetauscht werden muß und dabei ein Stehbolzen (Gewinde, welches zur Befestigung des Auspuffkrümmers am Motor dient) abbricht, wer kommt für die (meist erheblichen) Mehrkosten auf ?
Mehrkosten sind ggf. Ausbohren des Gewindes, Demontage/Montage Zylinderkopf, Nebenarbeiten.
Hinweis: Es ist allgemein bekannt, dass diese Stehbolzen bei allen Autos mit der Zeit korrodieren und so fest sitzen, dass bei Demontage des Auspuffkrümmers immer mal ein oder mehrere Stehbolzen abbrechen können. |
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Kormoran FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 13.04.07, 09:30 Titel: |
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Meiner Ansicht nach in diesem Fall der Kunde, auch wenn es ärgerlich ist. Die Begründung haben Sie im letzten Satz schon selbst geliefert. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 13.04.07, 11:26 Titel: |
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Das würde ich so nicht unterschreiben.
Bringe ich das Fahrzeug in eine zertifizierte Meisterwerkstatt und die evtl. kritische Reparatur wird angenommen, möchte ich nicht für die mögliche Fahrlässigkeit des Monteurs haften.
Kollateralschäden dieser Art können einfach umgangen werden, in dem die Werkstatt auf Grund der bekannten Risiken den Auftrag ablehnt. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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Kormoran FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 13.04.07, 12:06 Titel: |
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Na schön, eine gute Werkstatt macht den Kunden vorher darauf aufmerksam, dass der Bolzen vermutlich abreißen wird. In diesem Fall müsste der Kunde das dann aber doch auch bezahlen, oder auch dann nicht? _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 13.04.07, 12:44 Titel: |
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Wenn die Werkstatt auf dem Reparaturauftrag entsprechendes vermerkt (sinngemäß: "Es kann sein, dass der Bolzen altersbedingt abbricht/ausgetauscht werden muss"), dann stimme ich dir zu.
Aber wenn der Laie unbedarft sein Auto wegbringt und so etwas passiert......keine Ahnung, mein Bauchgefühl sagt mir: "Eher nicht". _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 13.04.07, 13:51 Titel: |
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| Kormoran hat folgendes geschrieben:: | | Meiner Ansicht nach in diesem Fall der Kunde, auch wenn es ärgerlich ist. Die Begründung haben Sie im letzten Satz schon selbst geliefert. |
Wenn das so wäre, würde mir als Monteur grundsätzlich jeder Stehbolzen abreissen! _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Kormoran FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 13.04.07, 14:16 Titel: |
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Von jedem Stehbolzen habe ich nichts geschrieben. Bei dem zur Rede stehenden halte ich es sachlich nach wie nicht für nicht für einen Fehler des Monteurs, wenn der Bolzen abreißt. Dass die Werkstatt dies vorher sagen sollte, habe ich ja bereits eingeräumt. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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Gast
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Verfasst am: 13.04.07, 14:23 Titel: |
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| Was wäre geschehen wenn die Werkstatt das vorher sagt? DEr kunde hätte trotzdem den neuen Krümmer gebraucht. Wenn der Monteur bei der bekannten Gefahr vorher ordentlich karacho oder wie deises wunderbare Schmierkriechlöseallesmittel auch immer heisst nimmt und es passiert trotzdem, dann liegt der eingetretene Schaden in der Sphäre des Kunden. Ansonsten... |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 13.04.07, 15:21 Titel: |
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Hallo,
soweit ich weiß, gibt es bei Vertragswerkstätten(!) für die meisten Arbeiten seitens des Herstellers Arbeitszeitvorgaben (AW).
Da ist idR die jeweilige Erschwernis bereits mit drin.
Dem Kunden darf dann auch nicht mehr Arbeitszeit berechnet werden als vorgegeben.
Treten zusätzliche Erschwernisse wie abreißende Schrauben/Bolzen auf, dürfen die auch berechnet werden.
Ich denke man kann davon ausgehen, daß die Bolzen bei der Selbstreparatur auch abgerissen wären.
Aber vielleicht meldet sich ja noch ein Spezialist dazu zu Wort... _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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Agent Provocateur FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2007 Beiträge: 667
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Verfasst am: 13.04.07, 15:40 Titel: |
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| chatterhand hat folgendes geschrieben:: | | Ich denke man kann davon ausgehen, daß die Bolzen bei der Selbstreparatur auch abgerissen wären. |
Ob der Bolzen im Falle einer Selbstreparatur auch abgerissen wäre, ist mE unerheblich. Ein evtl. Schadenersatzanspruch des Bestellers gem. §§ 280 I, 634 Nr.4 Fall 1, 633, 631 BGB erfordert eine Pflichtverletzung (iSd § 280 I BGB) des Unternehmers, wobei dessen Verschulden vermutet wird. Die Exkulpation wird dem Unternehmer jedenfalls nicht dadurch gelingen, dass er vorträgt, dass der Bolzen auch bei einer Selbstreparatur abgerissen wäre, denn Sinn und Zweck des Aufsuchens einer Fachwerkstatt ist ja gerade die fachmännische Reparatur. Entscheidend ist daher vielmehr die Frage, ob der Bolzen auch bei einem anderem Fachmann abgerissen wäre, da es nicht vermeidbar war. Ob dies der Fall ist oder nicht kann allenfalls ein Gutachter feststellen. Lässt es sich nicht mehr feststellen hat der Unternehmer aufgrund des vermuteten Verschuldens die Kosten zu tragen. |
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