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Verfasst am: 15.04.07, 19:05 Titel: Fachwissen: Vom Anwalt, oder vom Mandanten zu erbringen?
Ein Anwalt, welcher zahnmedizinisch gelagerten Fall (nach ausdrücklicher Nachfrage der sachkundigen persönlichen Eignung vor Beauftragung) übernommen hat, stellte im Beweisverfahren (eingenständig) ungenaue/zweifelhafte Fragen.
Der (vom Anwalt selbst übrigens vorgeschlagene) Sachverständige hat daher ein für den Mandanten eher ungünstiges Gutachten erstellt. Da es zudem noch unvollständig ist, hat der Anwalt den Mandanten nun gebeten/aufgefordert, mit einem befreundeten Zahnarzt dieses Gutachten zu analysieren, um geeignete Nachfragen erstellen zu können.
Ist dieses Vorgehen üblich/zulässig?. Kann der Mandant von seinem Anwalt nicht erwarten, dass er sich im Zweifel nicht selbst um fachkundigen Rat bemüht?
Verfasst am: 16.04.07, 16:19 Titel: Re: Fachwissen: Vom Anwalt, oder vom Mandanten zu erbringen?
Slarti Bartfass hat folgendes geschrieben::
Ist dieses Vorgehen üblich/zulässig?. Kann der Mandant von seinem Anwalt nicht erwarten, dass er sich im Zweifel nicht selbst um fachkundigen Rat bemüht?
Das kann man sicherlich erwarten und genau so sicherlich würde der RA sich auch selbst um "sachverständiges Zusatzwissen" kümmern.
Die sich daraus ergebende Konsequenz ist allerdings, daß ein weiterer Gutachter, der das Sachverständigengutachten überprüft, wiederum Geld kostet. Je nach Verfahrensgang wäre es dann ebenso möglich, daß der Mandant auf diesen weiteren Kosten sitzenbleibt.
Insofern halte ich den Vorschlag, zunächst einen bekannten Zahnarzt um Durchsicht des Gutachtens zu bitten, aus Kostensicht für gar nicht so übel.
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