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1 - Wäre es sinnvoll, das OWiG so zu ändern, dass beim Einspruch die Verwaltungsbehörde weiter im gerichtlichen Verfahren auftritt und die Staatsanwaltschaft nicht mehr beteiligt wird? Dadurch könnte aufgrund der besonderen Sachnähe und Fachkompetenz der Verwaltungsbehörde das Verfahren effektiver gestaltet werden (zB Lebensmittelüberwachungsbereich, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Umweltvergehen - Grenzwerte usw.), zumal die StA häufig gar nicht im Verfahren auftritt.
2 - Die Staatsanwaltschaften sind doch Landesbehörden. Könnte man durch Landesrecht festlegen, dass die Verwaltungsbehörden "besondere Staatsanwaltschaften" sind und im Einspruchsverfahren, so vor Gericht auftreten können, um das obige Ziel zu erreichen? _________________ mfg
Klaus
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