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Verfasst am: 19.04.07, 12:50 Titel: Eigentumsrecht bei Möbeln im Kellerflur
Moinsen!
Folgender fiktiver Fall:
A stellt Möbel in den Kellerflur, weil er die entweder wegwerfen, verkaufen oder vielleicht teilweise behalten will. Aus Faulheit bleiben diese dort etwas länger stehen (was gegen die Hausordnung verstossen würde ).
B stellt auch Möbel ab, diese sollen aber am nächsten Tag abgeholt und in einer anderen Wohnung aufgebaut werden.
C findet die Möbel von A & B Klasse und kassiert sie ein.
Bei den Möbeln von B würde ich sagen, dass das ein Diebstahl im Sinne des §242 StGB ist, aber wie verhält sich das mit den Sachen von A?
Da diese dort schon lange standen, könnte man ja fast von einer herrenlosen Sache nach § 958 BGB sprechen, aber ab wann spricht man von Absicht des Eigentümers, auf die Sache zu verzichten (§ 959 BGB)?
C kann nicht wissen, dass A am ehesten dazu tendierte, den ganzen Klumpatsch zum Sperrmüll zu geben.
Wenn A jetzt Strafantrag stellt, macht er sich strafbar im Sinne des § 164 StGB, weil er die Sachen innerlich schon als Sperrmüll deklariert hat - also die Absicht hatte, auf die Sache zu verzichten?
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 19.04.07, 12:55 Titel: Re: Eigentumsrecht bei Möbeln im Kellerflur
jaschy hat folgendes geschrieben::
C kann nicht wissen, dass A am ehesten dazu tendierte, den ganzen Klumpatsch zum Sperrmüll zu geben.
Was aber auch nicht automatisch zu einer Eigentumsaufgabe führen muß
Vielleicht dazu dieser Link --> www.duelmen.de/red/aktuelles/index.htm?seite=/red/aktuelles/2706.htm _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Aber der Unterschied zwischen den Fällen ist, das dort klar zu erkennen ist, dass es sich bei den Sachen um Sperrmüll handelt. In dem von mir beschriebenen Fall konnte das keiner wissen - ausser A selber, und selbst dem war es noch nicht ganz klar.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 19.04.07, 13:28 Titel: Re: Eigentumsrecht bei Möbeln im Kellerflur
[quote="jaschy"]
Redfox hat folgendes geschrieben::
Aber der Unterschied zwischen den Fällen ist, das dort klar zu erkennen ist, dass es sich bei den Sachen um Sperrmüll handelt. In dem von mir beschriebenen Fall konnte das keiner wissen - ausser A selber, und selbst dem war es noch nicht ganz klar.
Dann dürfte man wohl noch weniger von einer Dereliktion ausgehen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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