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A hat B verletzt. Nasenbeinfraktur. A hat schon von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben bekommen, wo er zahlen muss. Nun hat A noch das zivilprozeßliche Schreiben bekommen, in dem er auch zahlen muss.
Frage: A kann diese Summe nicht bezahlen (höchstens 10 Euro im Monat). Wenn es vor Gericht geht, kann A einen Antrag auf Sozialstunden stellen, oder hätte man das bei der Staatsanwaltschaft beantragen müssen?
Gibt es auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Vereinbarung, in dem eine Ratenzahlung von max. 10 Euro im Monat bezahlt werden muss?
Die strafrechtliche (StA) ist die eine Seite, die zivilrechtliche (Schmerzensgeld u.a.) die andere. Hat auch nichts miteinander zu tun, dh die straferechtliche Sanktion kommt B nicht zugute (und mit Sozialstunden, die man anstelle einer Geldstrafe der StA leisten kann, wird der Schmerz von B nicht geringer). Ob sich B mit der Abstotterung des zivilrechtlichen SChmerzensgeldbetrages zufrieden gibt wird abzuwarten sein, möglich ist das allemal. schlimmstenfalls kommt der Gerichtsvollzieher und wenn A dann nicht zahlen kann gibt er ide eidesstattliche Versicherung (früher "Offenbarungseid") ab. Die Schuld bleibt jedoch auch für den Fall der uneinbringlichkeit bestehen, bzw wird diurch Zinsen höher.
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