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kasten noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.09.07, 21:16 Titel: Sexuelle Nötigung /Missbrauch einer 16-jährigen |
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Guten Tag
ich habe hier gesucht und geschaut auch im Internet und ich finde nichts.
angenommen ein 16 jähriges Mädchen1 wurde von jemanden während sie im Alkoholrausch war befingert... also es wurde auch mit den Fingern in die Vagina eingedrungen, obwohl sie es nicht wollte und 5x gesagt hat hör auf, sich weggedreht hat. Sie hat sich auf den Rücken gelegt, aber er drehte sie darauf wieder um (ob es sehr gewaltsam war weiß ich nicht).
Ihre Schädigung ist nun, das ihr Jungfernhäutchen gerissen ist und sie blutete. Ob weitere Verletzungen da sind weiß ich nicht. Der Typ ist selber 17 - Jahre alt.
Welches Strafmaß würde ihn in etwa erwarten?
Ich bitte euch mir zu helfen, da ich absolut nichts finden kann...
Mit freundlichen Grüßen
kasten |
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Henge FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2006 Beiträge: 356 Wohnort: Mönchengladbach
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kasten noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.09.07, 21:35 Titel: |
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Henge hat folgendes geschrieben:: | http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html da steht was dazu |
Nein da steht nichts dazu. Den Link hatte ich schon vorher. Da steht garnix zu dem Fall das ein 17 jähriger und kein Erwachsener was macht!
MfG
kasten |
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Henge FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2006 Beiträge: 356 Wohnort: Mönchengladbach
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Verfasst am: 02.09.07, 21:58 Titel: |
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Ich bin ja kein Jurist, aber mein Rechtsbewusstsein sagt mir, dass für Jugendliche das Strafgesetzbuch genauso gilt wie für Erwachsene. Die Strafe ist dann natürlich eine Jugendstrafe die sich etwas unter dem Strafmaß für Erwachsene bewegt.
Aber ich kann mich auch irren. Dann korrigiere man mich! |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 02.09.07, 22:32 Titel: |
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Das stimmt schon so. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Henge FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2006 Beiträge: 356 Wohnort: Mönchengladbach
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Verfasst am: 02.09.07, 22:36 Titel: |
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Ergänzend sei vielleicht noch gesagt, dass eine Jugendstrafe grundsätzlich erzieherischen Zweck erfüllen sollte. Letztendlich legt die Strafe aber sowieso der Richter fest und es können ja noch strafmildernde oder verschärfende Einflüsse hinzukommen. |
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kasten noch neu hier
Anmeldungsdatum: 02.09.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 02.09.07, 23:12 Titel: |
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Henge hat folgendes geschrieben:: | Ergänzend sei vielleicht noch gesagt, dass eine Jugendstrafe grundsätzlich erzieherischen Zweck erfüllen sollte. Letztendlich legt die Strafe aber sowieso der Richter fest und es können ja noch strafmildernde oder verschärfende Einflüsse hinzukommen. |
Ja und wenn ich das höre bei solchen Leuten, da bekomm ich die große Wut. Kastrieren sollte man solche Typen! Aber wichtig ist das er seinen Denkzettel bekommt!
lg
kasten
PS: danke für eure Hilfe |
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Henge FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2006 Beiträge: 356 Wohnort: Mönchengladbach
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Verfasst am: 02.09.07, 23:29 Titel: |
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Zitat: | Kastrieren sollte man solche Typen! | Du scheinst in diesem Fall sehr betroffen zu sein. Ich hoffe aber, dass du versuchst objektiv zu handeln.
Ich muss auch sagen, ohne dich anzugreifen, dass ich solche aussagen verachtenswert finde.
Für den sogenannten Denkzettel wird der Richter und Staatsanwalt schon sorgen. Sei lieber froh, dass du nicht in Ländern wie den USA lebst. Wo Jugendliche hingerichtet werden können oder kastriert.
Solange man auf einen Menschen erzieherisch einwirken kann, sollte man das auch tun. Man sollte in Deutschland aber vielleicht die Fehler man woanders suchen. z.B. in der Finanzierung solcher Maßnahmen
Ich bin aber auch nicht jemand, der sagt man könne jeden Menschen therapieren. Aber man kann auf jeden Fall jedem Menschen helfen. |
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