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Verfasst am: 01.09.07, 19:34 Titel: Anzeige wegen Gefährliche Körperverletzung
Guten Tag,
Ich (16 Jahre, Azubi) habe eine Anzeige wegen Gefährlicher Körperverletzung am Hals...
Vor einem Monat war ich mit einigen Freunden auf einer Party. Als die Party zuende war, stand ich mit einem Freund am Ausgang, als plötzlich ein Jugendlicher (17) ohne Vorwarnung ankam und meinen Kumpel herumschubste. Ich ging dazwischen und wollte wissen, was er wollte. Doch in diesem Moment schubste er mich einfach weg und gab mir eine Kopfnuss. In der Reaktion auf das habe ich sofort mit meiner Faust ausgeholt und ihn niedergestreckt. Es war nun wieder ruig, doch einige Minuten später fing der Jugendliche (der auf der Straße lag) um sich zu treten und auf eine Frau einzutreten. Mein Kumpel rannte zu dem am bodenliegenden Jugendlichen und warf ihm eine Bierflasche an den Kopf. Der Jugendliche am Boden blutete und wenig später kam die Polizei, doch Ich und mein Kumpel waren schon weggegangen.
Nun, einen Monat später, habe ich einen Brief bekommen, indem steht, dass ich wegen Gefährlicher Körperverletzung beschuldigt werde. Zwei weitere Freunde haben ebenfalls einen Brief bekommen, in dem sie aber nur als Zeugen geladen werden. Der Kumpel, der die Flasche warf, hat keinen Brief bekommen.
Meines Glaubens, denkt die Polizei, dass ich derjeniege war, der die Flasche geworfen hat und ich deshalb eine Anzeige wegen Gefährliche Körperverletzung bekommen habe.
Ich werde Notfalls, wenn ich für diese Tat beschuldigt werde, den Namen des wahren Täters nennen. (Der, der die Flasche geworfen hat)
Doch an was für eine Strafe kann ich mich vorbeireiten? Ich habe aus Notwehr gehandelt, zudem hat der Jugendliche mich zuerst angegriffen (Kopfnuss) und ich wie gesagt aus Notwehr gehandelt habe und ihn "nur" einmal geschlagen habe.
Verfasst am: 02.09.07, 14:39 Titel: Re: Anzeige wegen Gefährliche Körperverletzung
Gent06 hat folgendes geschrieben::
Doch an was für eine Strafe kann ich mich vorbeireiten? Ich habe aus Notwehr gehandelt, zudem hat der Jugendliche mich zuerst angegriffen (Kopfnuss) und ich wie gesagt aus Notwehr gehandelt habe und ihn "nur" einmal geschlagen habe.
§224 StGB - Gefährliche Köperverletzung hat folgendes geschrieben::
...wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft
(Da der Täter aber erst 16 Jahre alt ist, völlig einsichtig und hilfsbereit der Polizei gegenüber, sich beim Opfer entschuldigt, usw. wird es wohl nich so hart ausfallen)
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