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funka Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11.04.07, 10:46 Titel: GEZ-Befreiung |
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Hallo,
die GEZ setzt Gebühren rückwirkend, d.h. in einer Wohngemeinschaft wurde kontrolliert, man merkt aha die Bewohner müssen zahlen. Daraufhin müssen die Bewohner rückwirkend über 5 Monate bezahlen. Nun können sie sich aber freistellen lassen aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dies geht jedoch nicht rückwirkend, nein sogar nur im folgenden Monat nach dem Befreiungsantrag...
Die Bewohner stutzen und sollen bezahlen... |
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funka Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 11.04.07, 11:13 Titel: |
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| Ist das so korrekt? |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 11.04.07, 16:22 Titel: |
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Ja. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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funka Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 17.04.07, 14:42 Titel: |
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Warum?
Die Bewohner müssen eigentlich keine GEZ bezahlen, da sie Schüler sind. Die GEZ setzt Ihnen dann die Kosten noch rückwirkend, obwohl sie in der Zeit auch Schüler waren. Wie geht das? |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 17.04.07, 14:47 Titel: |
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| Haben sie fuer diesen Zeitraum eine Befreiung? |
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funka Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 17.04.07, 14:51 Titel: |
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| Der Befreiungsantrag wurde gestellt als die GEZ das Geld verlangt hat. Hätten sie den Antrag vorher stellen müssen bevor sie die Ausbildung begonnen haben? |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 17.04.07, 15:30 Titel: |
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| Halten wir mal fest, anstatt dass die Schueler ihre Radio- und Fernsehgeraete ordentlich angemeldet haben und sofort einen Befreiungsantrag gestellt haben, sind sie erstmal 5 Monate rumgesessen und haben sich gedacht, die GEZ merkts schon eh nicht. Und nun wird gejammert. |
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funka Interessierter
Anmeldungsdatum: 11.04.2007 Beiträge: 5
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Verfasst am: 17.04.07, 15:35 Titel: |
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| Leider aus der Unwissenheit resultierend. Also darf die GEZ das Geld trotzdem rückwirkend einkassieren? |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 18.04.07, 06:57 Titel: |
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| funka hat folgendes geschrieben:: | | Also darf die GEZ das Geld trotzdem rückwirkend einkassieren? | Nochmal: ja. Dummheit schützt vor Zahlungspflicht nicht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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