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Gehen wir von folgendem Fall aus:
Gastronomiebesitzer A regelt seinen kompletten Ausschank durch 400€-Kräfte.
Nun ist es eines Abends so, das Kellnerin B zu späterer Stunde nur noch alleine in der Gaststätte ist, zzgl. 5-6 Gästen.
Wärend sie sich um die Bewirtung und das Aufräumen kümmert, klaut einer der Gäste die Kasse und verwindet. (stellen wir uns vor die Kasse ist ein einfaches Portemonaie in einer unverschlossenen Schublade hinter der Theke)
Niemand der Gäste will diesen gesehen haben. Auch B kann sich nicht wirklich an das Aussehen des Gastes erinnern.
Wäre es jetzt rechtens von A den kompletten gestohlenen Betrag von B zurückzuverlangen? (aus B´s Privatbesitz)
Hätte A sich hier nicht vorher versichern und eine ordentliche Kasse anschaffen müssen?
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