Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 17.12.04, 15:41 Titel: Muss der Anwalt über die Kosten informieren?
Hallo,
ich habe vor ein paar Monaten einem Anwalt einen Aufhebungsvertrag mit der Bitte um Prüfung gefaxt. Zehn Minuten später habe ich nochmal mit ihm telefoniert, der Vertrag war ok...
Ich gab ihm die Nummer meiner Rechtsschutzversicherung und dachte, die Sache wäre erledigt.
Nun kommt eine Rechnung über 190.-€, weil der Versicherer wohl keine Beratungsgespräche zahlt und es sich nicht um einen Rechtsstreit handelte.
Hätte der Anwalt vorher beim Versicherer anfragen müssen, ob dieser die Kosten übernimmt? Hätte er mich über die Kosten informieren müssen, falls die Versicherung nicht zahlt?
Ich bin ehrlich gesagt schockiert, alles in allem über 200.- Euro zahlen zu müssen. Hätte ich gewusst, das das soviel kostet, hätte ich den Vertrag wohl nicht prüfen lassen...
Verfasst am: 20.12.04, 11:31 Titel: Re: Muss der Anwalt über die Kosten informieren?
Zitat:
Hätte der Anwalt vorher beim Versicherer anfragen müssen, ob dieser die Kosten übernimmt? Hätte er mich über die Kosten informieren müssen, falls die Versicherung nicht zahlt?
das hättest du als versicherungsnehmer selbst machen müssen oder den anwalt damit beauftragen
Zitat:
Ich bin ehrlich gesagt schockiert, alles in allem über 200.- Euro zahlen zu müssen. Hätte ich gewusst, das das soviel kostet, hätte ich den Vertrag wohl nicht prüfen lassen
dann solltest du das nächste mal vorher nachfragen. wenn ich mein auto zur reparatur gebe, mache ich das nämlich auch, dann wundere ich mich hinterher nicht über die rechnung
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 20.12.04, 13:44 Titel: Re: Muss der Anwalt über die Kosten informieren?
Markus123 hat folgendes geschrieben::
Hätte ich gewusst, das das soviel kostet, hätte ich den Vertrag wohl nicht prüfen lassen...
... und lieber riskiert, daß der Vertrag nicht "ok" ist und Sie dadurch einen größeren Nachteil als 200 EUR erleiden? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Die 190,--Euro für ein Beratungsgespräch sind ok. Es handelt sich hier um einen Betrag den der Anwalt höchstens für eine Beratung verlangen darf.
Seltsam finde ich jedoch, dass Deine RSV keine Beratungsgespräche zahlt. Erkundige Dich doch hierüber mal bei anderen Versicherungsgesellschaften, die dies übernehmen. Eventuell kannst du wechseln.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.