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Geld verliehen und nicht wieder bekommen ! was nun ?

 
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revoltec
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 17:52    Titel: Geld verliehen und nicht wieder bekommen ! was nun ? Antworten mit Zitat

Person A hat Person B 60 € zur bezahlung der Miete geliehen. B versicherte mündlich das geld zurück zugeben. Nun sind schon 5-6 Wochen vergangen und Person A hat mehrmals versucht mit Person B telefonisch und auch personlich Kontakt aufzunehmen. Jedoch reagiert Person B nicht darauf.

Person A erhielt von Person B eine SMS in der sie aufgefordert wurde ihre Kontodaten zu übermitteln, da Person B das Geld in den nächsten Tagen überweisen wollte.

Nach ein paar Tagen war immernoch kein Geld angekommen und Person A mit Freund zu Person B hingefahren. Dort war niemand anzutreffen. An der nächsten Sparkasse traffen sie Person B, die meinte es gerade überwiesen zu haben.

Was kann man tun ?

Weil Geld immernoch nicht da !

Einzige "Beweise": -SMS wo drin steht dass geld überweisen zu wollen
- Aussage von Person B in beisein von Zeugen das Geld überwiesen zu haben
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, das Formular nebst Ausfüllhinweisen gibt es im Schreibwarenhandel.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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revoltec
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Man könnte einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, das Formular nebst Ausfüllhinweisen gibt es im Schreibwarenhandel.

Beste Grüße

Metzing


und was bewirke ich mit diesem mahnbescheid??? habe davon wirklich keine ahnung
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 20.04.07, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Mahnbescheid und dem darauffolgenden Vollstreckungsbescheid erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit einen Titel (ähnlich wie ein gerichtliches Urteil), aus dem Sie die Zwangsvollstreckung betreiben können.

Wenn jemand allerdings wirklich keinerlei Ahnung hat, wie und was damit zu machen ist (geschweige denn weiß, was passiert, wenn es im Rahmen des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid zu einem "normalen" Gerichtsverfahren kommt), empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.

Hinzu kommt, daß die Kosten des Rechtsanwalts dann von der Gegenseite getragen werden müssen.

Selbst wenn die Gegenseite kein Geld hat, ist das Kostenrisiko bei einem Streitwert von 60.- € überschaubar.
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